Klartext

Mindestausbildungsvergütung

Na geht doch! Lange hatte die Bildungsministerin nicht den richtigen Dreh bei der Mindestausbildungsvergütung gefunden. Nun liegt aber ein Vorschlag von Ministerin Karliczek auf dem Tisch, den ich begrüße.

Er enthält gegenüber dem ersten Aufschlag erhebliche Verbesserungen. Statt bei 504 Euro kleben zu bleiben, wird die Mindestvergütung jetzt schrittweise auf 620 Euro im ersten Ausbildungsjahr bis hin zu 868 Euro im 4. Ausbildungsjahr angehoben. Die Mindestvergütung ist auch nicht mehr an das SchülerBAföG gekoppelt, sondern an den Durchschnitt der Ausbildungsvergütungen und wird jährlich automatisch entsprechend der Durchschnittswerte angepasst.

Wir sagen immer, dass die duale Ausbildung die Grundlage für unsere Wirtschaftskraft und unseren Wohlstand ist. Wenn das stimmt, muss auch ordentlich bezahlt werden. Ein Fleischer bekommt 320 Euro und eine Friseurin nicht mehr. Wen wundert es, dass so oft kein Nachwuchs zu finden ist. Ich habe kein Verständnis für das Gejammere. Die Floskel „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ zieht nicht mehr und ist auch nicht angemessen. Das sage ich nicht nur als Bundestagsabgeordneter, sondern als einer, der mit 14 Jahre eine Berufsausbildung begonnen hat und als ehemaliger Jugend- und Auszubildendenvertreter.