Antrag auf Soforthilfen des Bundes jetzt auch in Bayern möglich

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01. April 2020

Corona-Soforthilfeprogramm für Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen:

Seit Dienstagnachmittag können in Bayern finanziellen Soforthilfen aus Bundesmitteln beantragt werden. Das bedeutet – bessere Hilfen für Kleinunternehmen und Soloselbständige in Bayern. Ich erwarte nun auch von der Staatsregierung, dass die Mittel schnell und unbürokratisch bei den Betroffenen ankommen.

Das bayerische Soforthilfeprogramm für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen aus Landesmitteln hatten viele nicht in Anspruch nehmen können, weil sie zuvor nach den Vorgaben der bayerischen Staatsregierung alle liquiden Mittel hätten aufbrauchen müssen.

Jetzt ist klar, dass das bayerische Programm komplett durch das Bundesprogramm ersetzt und allein mit Bundesmitteln finanziert wird. Das bedeutet: Mehr Hilfen und leichteren Zugang.

Während es in Bayern bei bis zu fünf Beschäftigten maximal 5.000 Euro Soforthilfe geben sollte, stellt der Bund bis zu 9.000 Euro bereit. Bei bis zu 10 Beschäftigten hätte es in Bayern nur 7.500 Euro gegeben, vom Bund sind es bis zu 15.000 Euro. Das ist eine große Hilfe für die vielen Kleinunternehmer in Bayern!

Aus den vielen Gesprächen mit Solo-Selbständigen und kleinen Unternehmen weiß ich, was für die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Epidemie besonders wichtig ist: Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe müssen nicht mehr alle – auch privaten – liquiden Mittel eingesetzt werden. Ein Anspruch auf Soforthilfe besteht bereits dann, wenn die Betriebsausgaben Corona-bedingt nicht mehr aus den laufenden Einnahmen bestritten werden können.

Weil der Bund das Programm der Soforthilfe komplett übernimmt, steht Kleinunternehmern und Soloselbständigen in Bayern jetzt eine ausreichende Soforthilfe mit realistischen Vorgaben zur Verfügung. Nur wegen der hierfür zur Verfügung gestellten Bundesmittel, hat die Staatsregierung jetzt die Möglichkeit, ihre eigenen Mittel auf mittlere und große Unternehmen umzuschichten.

Die Soforthilfe aus Bundesmitteln muss über den Freistaat online beantragt werden. Alle Informationen und den Antrag gibt es hier:

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