Arbeitsentwurf für neuen Bundesverkehrswegeplan vorgelegt

16. März 2016

Heute hat das Bundesverkehrsministerium seinen Arbeitsentwurf für einen neuen Bundesverkehrswegeplan vorgelegt. Er enthält Licht und Schatten für unsere Region. Gute Aussichten gibt es vor allem für die B 26n.

Gemeinsam mit Alexander Hoffmann habe ich heute eine PM mit ersten Bewertungen herausgegeben.

Gemeinsame Pressemitteilung von Bernd Rützel und Alexander Hoffmann:

B26n im neuen Bundesverkehrswegeplan - Die zweispurige Straße mit Überholmöglichkeiten hat „vordringlichen Bedarf“

Berlin / Main-Spessart (16. März 2016) – Der Bau einer neuen Bundesstraße 26, kurz B26n, hat hohe Priorität: Das Infrastruktur-Projekt ist im neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) bei den Maßnahmen mit „vordringlichem Bedarf“ eingestuft, teilen die Bundestagsabgeordneten Alexander Hoffmann (CSU) und Bernd Rützel (SPD) mit.

„Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, die Notwendigkeit der B26n zu verdeutlichen“, so die beiden Parlamentarier aus Main-Spessart. „Die B26n ist zur Entlastung des Werntals und zur Verbesserung der Verkehrswege im Landkreis Main-Spessart insgesamt unverzichtbar“, betont Alexander Hoffmann. „Entlastung und Anbindung erreichen wir nicht über den Bau einzelner Ortsumgehungen. Naturschutzrechtliche Anliegen müssen selbstverständlich beachtet werden. Für mich führt dennoch an der B26n kein Weg vorbei“ ergänzt Bernd Rützel. Die beiden Abgeordneten sind sich einig: „Die Aufnahme in die Liste der Projekte mit vordringlichem Bedarf ist ein erster, aber ganz wichtiger Schritt hin zu einer Realisierung in absehbarer Zeit.“

Der erste Abschnitt der B26n vom Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck (A7) bis Karlstadt ist im „vordringlichen Bedarf“. Der zweite Abschnitt von Karlstadt zur A3 hat „weiteren Bedarf Plus“ (WB*). Damit kann auch hier die Projektplanung aufgenommen und bis zum „Baurecht“ vorangetrieben werden.

Bayern hatte neben den vier ursprünglichen noch eine zusätzliche Bundesstraßen-Variante für den BVWP gemeldet: Durch eine zweispurige Gestaltung mit Überholgelegenheiten und geschätzten Baukosten von ca. 173 Millionen Euro will der Freistaat mit dieser Alternative die Verkehrsprobleme vor Ort lösen und auch den Bedenken der Kritiker gerecht werden. Die Alternative soll ebenfalls auf der ursprünglich angedachten Trasse laufen. Durch den anderen Fahrbahnquerschnitt seien jedoch andere Kurvenradien und Ausfahrtsszenarien möglich, so das Ministerium.

Bernd Rützel und Alexander Hoffmann hatten in den zurückliegenden zwölf Monaten anlässlich der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans immer wieder mit Nachdruck auf die schwierige Verkehrssituation im Werntal hingewiesen und sich erfolgreich „für eine Lösung eingesetzt, die für die Region verträglich und sinnvoll ist“. Im April 2015 hatten die beiden Abgeordneten gemeinsam mit Bürgermeisterin Anna Stolz (Arnstein) und den Bürgermeistern Paul Kruck (Karlstadt), Dieter Schneider (Eußenheim) und Lorenz Strifsky (Thüngen) die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium, Dorothee Bär (CSU), in Berlin zu einem ausführlichen Gespräch getroffen und für die B26n geworben. Bär hatte den Politikern aus Main-Spessart zugestimmt: „Sie haben Recht, die Verkehrssituation vor Ort ist nicht zufriedenstellend.“

Zu dieser Einschätzung kamen auch die externen Gutachter, die jedes einzelne gemeldete Projekt in ein Nutzen-Kosten-Verhältnis gesetzt haben. Die B26n gehört auch nach deren fachlicher Einschätzung zu den mehr als 700 Projekten deutschlandweit, die der Bund in seiner Prioritätenliste als „vordringlich“, also mit hohem Nutzen einstuft.

„Wir wissen, dass die B26n nicht unumstritten ist“, so die Abgeordneten Hoffmann und Rützel in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung. „Mit dem BVWP-Entwurf liegt nun aber eine klare Diskussionsgrundlage für weitere konstruktive Gespräche mit Befürwortern wie Gegnern auf dem Tisch. Das birgt nun endlich die Chance, die tiefe Spaltung der Region in dieser Frage zu beseitigen.“

Zudem freuen sich beiden Parlamentarier, dass auch die Ortsumfahrung von Gemünden in den neuen Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurde, und zwar im sogenannten ‚weiteren Bedarf Plus‘ mit Planungsrecht. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat klargestellt, dass auch Projekte mit dieser Priorisierung durchaus eine Chance auf Realisierung haben.

Wie es nun weitergeht Ab 21. März führt das BMVI eine sechswöchige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum BVWP und zum zugehörigen Umweltbericht durch. Hierzu können alle Unterlagen auf der Internetseite des Ministeriums eingesehen werden. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird das BMVI eine überarbeitete Fassung des Bundesverkehrswegeplans vorlegen. Aufbauend auf dem danach folgenden Kabinettbeschluss überprüft der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber ab der zweiten Jahreshälfte 2016 den Aus- und Neubaubedarf, also die Projektlisten und die Priorisierung des BVWP, und beschließt dann die sogenannten Ausbaugesetze. Damit ein Projekt realisiert werden kann, muss außerdem Baurecht für das Projekt bestehen. Dazu wird auf der Einzelprojektebene jedes Verkehrsinfrastrukturprojekt des BVWP nachgelagerten Planungs- und Verwaltungsverfahren unterzogen (zum Beispiel Planfeststellungsverfahren). Erst in diesen einzelprojektbezogenen Verfahren können Festlegungen hinsichtlich des konkreten Trassenverlaufs bzw. der Linienführung getroffen werden. Daher sind im Planfeststellungsverfahren auch erneut Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene sowie die Umweltverbände vorgesehen. Besteht für ein Projekt Baurecht, kann es umgesetzt werden, wenn ausreichend Finanzmittel bereitgestellt werden. Welche Projekte finanziert werden, entscheidet der Deutsche Bundestag dann im Zuge der jährlichen Haushaltsaufstellung.

Zum Hintergrund: Am heutigen Mittwoch wurde in einer Sondersitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) der erste Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2016–2030 vorgestellt. Der Bund will rund 264 Milliarden Euro in die Verkehrswege investieren – 70 Prozent davon in die Sanierung. Rund 50 Milliarden davon sollen allein dem Neu- und Ausbau der Autobahnen und Bundesstraßen zugutekommen. Die Bundesverkehrswegeplanung (BVWP) wird kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. Er wird ca. alle zehn Jahre vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur neu aufgestellt und vom Kabinett beschlossen. Der bislang letzte BVWP stammt aus dem Jahr 2003. Der BVWP ist zunächst eine Absichtserklärung der Regierung und hat noch keinen Gesetzes-Charakter. Wichtigstes Ziel des BVWP ist die bedarfsgerechte und finanzierbare Priorisierung der Investitionen in die Bundesverkehrswege. Hier geht es um die Auswahl der Projekte und die Festlegung der Reihenfolge ihrer Realisierung. Ein Schwerpunkt der Verkehrspolitik des Bundes ist es, die Qualität und Substanz der Bestandsnetze durch Erhaltung zu sichern. Bei Neu- und Ausbau stehen vor allem gesamtwirtschaftlich positive Investitionen im Vordergrund, die die Beseitigung von Engpässen zum Ziel haben. So soll mit den Infrastruktur-Investitionen der größtmögliche Nutzen für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft erreicht werden. Für den neuen Bundesverkehrswegeplan wurden laut Bundesverkehrsministerium insgesamt rund 2.000 Aus- und Neubauprojekte für Straße, Schiene und Wasserstraße angemeldet. Diese teilen sich wie folgt auf die Verkehrsträger auf: Bundesfernstraßen: ca. 1.500, Bundesschienenwege: ca. 400, Bundeswasserstraßen: 50.

(Bild: Archiv/BMVI)

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