Austausch mit Werkstatt- und Behindertenrätin

15. Februar 2017

In meinem Bürgerbüro traf ich mich mit Sonja Scheuplein, der Vorsitzenden des Gesamt-Werkstattrates der Mainfränkischen Werkstätten.

Im Mittelpunkt stand dabei das neue Bundesteilhabegesetz, das die Leistungen für Menschen mit Behinderung neu regelt und zum Ziel hat, ihre Teilhabe und Selbstbestimmung zu stärken.

Frau Scheuplein, die auch als Beisitzerin der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte Bayern aktiv ist, bewertete das Gesetz grundsätzlich positiv. Viele Änderungen, wie die Möglichkeit für viele Schwerbehinderte statt 2 600 Euro künftig 5 000 Euro Sparvermögen bilden zu können, oder die stufenweise Anhebung der Freigrenze für Erwerbseinkommen auf 25 000 Euro und ab dem Jahr 2020 auf 50 000 Euro, seien zu begrüßen. Wichtig sei für die Behinderten auch, dass sich aus den Mitwirkungsrechten richtige Mitbestimmungsrechte entwickeln, um noch mehr in den Ablauf eines Werkstattbetriebes einbezogen zu werden, sagte die Werkstatträtin.

Dass mit dem Gesetz eine für die SPD sehr wichtige Koalitionsvereinbarung umgesetzt wurde, freut mich sehr. Wir setzen damit weniger auf Fürsorge, sondern auf mehr Selbstbestimmung.

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