In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen hat sich die Pflegesituation in den letzten Jahren zugespitzt. Viele Fachkräfte sind körperlich und seelisch überlastet. Oft können sie sich für ihre Patientinnen und Patienten aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nicht die Zeit nehmen, die sie für erforderlich halten. Das Pflegepersonalstärkungsgesetz, das wir am 9. November im Bundestag beschlossen haben, ist deshalb ein wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Genügend Pflegefachkräfte, höhere Löhne und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind für eine zufriedenstellende Ausübung des Pflegeberufs und das Wohl der Patientinnen und Patienten unverzichtbar.
DAS HABEN WIR ERREICHT
Wir haben mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz die größte Reform in der Pflege seit über 10 Jahren durchgesetzt und beenden das Gewinnprinzip in der Pflege.
Wir stärken die Pflege in den Krankenhäusern
Ab 2020 werden die Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen herausgenommen. Da-mit entfällt der bisherige Anreiz, Pflegekosten zu Lasten des Personals einzusparen. Ab sofort wird jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig von den Krankenkassen refinanziert. Die bisherige Obergrenze für zusätzliche Mittel fällt weg.
Auch die Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal werden ab sofort vollständig von den Krankenkassen refinanziert - nicht mehr nur zur Hälfte - und das bereits für das Jahr 2018.
Von 2019 - 2024 werden die Krankenkassen jährlich bis zu 70 Millionen Euro bereitstellen, um Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
Ebenso übernehmen die Krankenkassen künftig die vollständigen Kosten für das erste Ausbildungsjahr von Pflegekräften in der (Kinder-)Krankenpflege und Krankenpflegehilfe.
Der Krankenhausstrukturfonds wird fortgeführt und für Universitätskliniken geöffnet, wenn sie mit anderen Kliniken kooperieren. Der Fonds finanziert Strukturverbesserungen im Krankenhausbereich in den Bundesländern.
Wir stärken die Altenpflege
13.000 neue Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen werden künftig durch die Krankenkassen finanziert, ohne dass die Pflegebedürftigen dadurch finanziell belastet werden.
Die Pflegeversicherung fördert künftig von 2019 bis 2021 Investitionen in digitale Maß-nahmen in der stationären und ambulanten Altenpflege, z.B. zur Entbürokratisierung.
Außerdem stellt der Bund für die Jahre 2019 bis 2024 jährlich bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung, um Maßnahmen von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
Für die ambulante Pflege haben wir endlich die volle Anerkennung von Tarifen erreicht. Tarifbedingte Personalkostensteigerungen werden in Zukunft von den Krankenkassen bezahlt.
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung müssen sich Krankentransporte zur ambulanten Behandlung nicht mehr von der Kasse genehmigen lassen. Sie gelten immer als genehmigt und werden auch bezahlt.
Wir stärken pflegenden Angehörigen den Rücken
DAS BEDEUTET
Durch die Herausnahme der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen ab 2020 holen wir die Pflege aus dem Wettbewerb heraus. Die Krankenhausvergütung wird auf eine Kombination von Fallpauschalen und Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt.
Dadurch, dass die Krankenkassen künftig die Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal in Krankenhäusern übernehmen, können die Löhne wieder steigen und mehr Personal eingestellt werden. Das Sofortprogramm Pflege mit 13.000 zusätzlichen Stellen ermöglicht vollstationären Pflegeeinrichtungen auf Antrag schnell und unbürokratisch zusätzliche Fachkräfte für die medizinische Behandlungspflege einzustellen. Bleibt eine Stelle nach vier Monaten unbesetzt, werden auch zusätzliche Hilfskräfte, die sich zu Fachkräften qualifizieren, finanziert. Somit bilden wir mehr Fachkräfte aus und stellen zusätzlich ein.
Mit der Förderung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden z.B. Pflegeeinrichtungen und -dienste gefördert, die Kinderbetreuungsangebote schaffen, die auf die besonderen Arbeitszeiten von Pflegekräften ausgerichtet sind.