Bleiberecht für die Eheleute Myronov

31. Juli 2019

Im Mai wurde die Duldung der Eheleute Myronov aus Hasloch verlängert - das reicht aber nicht bis zum Inkrafttreten der neuen Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsduldung.

Ich habe mich deshalb erneut an Staatsminister Joachim Herrmann gewandt und ihn gebeten, eine erneute Verlängerung der Duldung zu unterstützen.

Für die Eheleute Myronov aus Hasloch, die aus der Ukraine hatten fliehen müssen und in ihrer neuen Heimat nicht nur Arbeit sondern auch viele Freunde und Unterstützer gefunden haben, ist mal wieder alles offen. Zwar war ihre Duldung im Mai für weitere drei Monate verlängert worden, das reicht aber nicht, um die Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Beschäftigungsduldung zum 01.01.2020 zu überbrücken.

Der Deutsche Bundestag hatte vor seiner Sommerpause ein umfangreiches Gesetzespaket beschlossen, zu dem auch Änderungen im Aufenthaltsgesetz gehören, mit der übergangsweise sog. Beschäftigungs- oder Ausbildungsduldungen eingeführt werden. Ausgerechnet diese Regelung, auf die die Eheleute ihre Hoffnung setzen, tritt auf Wunsch der Unionsparteien CDU/CSU erst zum 01.01.2020 in Kraft.

Ich war erleichtert, als ich im Mai von der Duldungsverlängerung erfuhr – auch wenn ich schon damals skeptisch im Hinblick auf das geplante Inkrafttreten der fraglichen Regelung war.Heute habe ich mich erneut an den Bayerischen Staatsminister des Inneren, Joachim Herrmann, gewandt und um Unterstützung für eine weitere Verlängerung der Duldung gebeten, um den Eheleuten Myronov die Beantragung einer Beschäftigungs- oder Ausbildungsduldung zu ermöglichen. Die Gründe für die damalige Duldungsverlängerung bestehen fort. Für mich wäre es nicht nachvollziehbar, wenn die Duldung nun enden und den Eheleuten im Herbst erneut die Abschiebung drohen würde. Ich hoffe sehr, dass auch Ausländerbehörde und das Staatsministerium des Inneren diese Einschätzung teilen.

Andere Bundesländer haben bereits reagiert. In Nordrhein-Westfalen hat das zuständige Ministerium einen Vorgriffserlass zur Beschäftigungsduldung verfügt, der es ermöglicht, bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes unter bestimmten Umständen Duldungen für diesen Personenkreis zu erteilen. Ich würde mich freuen, wenn auch Bayern sich zu einer solchen Regelung entschließen könnte. Sie dient der Rechtssicherheit und verhindert Wertungswidersprüche bei Personen, die in den Anwendungsbereich der beschlossenen Regelung im Aufenthaltsgesetz fallen.

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