Bund entlastet Länder und Kommunen mit 20 Mrd. Euro

24. November 2016

Im Bundestag haben wir heute ein Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen in Höhe von 20 Mrd. Euro bis 2019 verabschiedet. Keine Bundesregierung zuvor hat die Kommunen so stark entlastet wie diese! Die Länder sind verantwortlich für die Finanzausstattung der Kommunen. Der Bund leistet seinen Beitrag, der Freistaat muss diese Finanzmittel aber zuverlässig und bedarfsgerecht an die Kommunen weiterleiten.

Mit dem Gesetz wird eines der prioritären Ziele des Koalitionsvertrags umgesetzt: die Entlastung der Kommunen bei Sozialausgaben um 5 Milliarden Euro jährlich. Für die Kommunen in Bayern bedeutet das nach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebunds eine jährliche Entlastung von etwa 645,9 Millionen Euro.

Die SPD-Fraktion hat sich in den Verhandlungen dafür eingesetzt, einen Verteilungsschlüssel zu finden, der gezielter strukturschwache Kommunen entlastet. Dies scheiterte aber an der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die Länder haben durchgesetzt, dass eine Milliarde Euro von den insgesamt 5 Mrd. über die Länderhaushalte fließt. Die sind nun in der Pflicht, diese Milliarde ungeschmälert an die Kommunen weiterzugeben.

Wir haben im Haushaltsausschuss einen Beschluss erwirkt, der die Bundesregierung dazu verpflichtet, über die Verwendung der Mittel in den Ländern zu berichten. So können wir überprüfen, ob die Länder ihr Versprechen halten.

Im Gesetz ist außerdem eine jährliche Integrationspauschale von je 2 Mrd. Euro für die Jahre 2016 bis 2018 an die Länder sowie die vollständige Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte, arbeitslose Flüchtlinge für die Jahre 2016 bis 2018 enthalten.

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