Bund fördert kommunale Klimaschutzmaßnahmen

16. Oktober 2015

Sanierung von Straßenbeleuchtung (LED) und andere Projekte zuschussfähig

Die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen ist ein großer Erfolg. Sie wurde deshalb deutlich ausgeweitet, um die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen zu erhöhen. Mit der Reform der Kommunalrichtlinie zum 01.10.2015 werden neue Förderschwerpunkte eingeführt und verbesserte Förderbedingungen für finanzschwache Kommunen geschaffen. Gesteigert wird insbesondere die investive Förderung.

Bereits seit 2008 profitieren Kommunen von der Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums. In den vergangenen Jahren wurden rund 3.000 Kommunen in über 8.000 Projekten dabei unterstützt, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Ein Erfolgsprogramm, das den Kommunen hilft, der Umwelt dient und so unsere Lebensbedingungen nachhaltig verbessert.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

• Erhöhte Förderquoten für finanzschwache Kommunen jetzt auch im investiven Bereich.

• Gefördert werden die Sanierung von Außen-, Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen durch LED-Beleuchtung zusätzlich zum Einbau hocheffizienter LEDs bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung. Weiterhin werden die Sanierung und der Austausch raumlufttechnischer Geräte bezuschusst.

• Für Klimaschutzinvestitionen in Anlagen und Gebäuden von Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen wird ein neuer Förderschwerpunkt mit erhöhten Förderquoten eingeführt.

• Die Förderung nachhaltiger Mobilität erhält ein größeres Angebot und höhere maximale Zuwendungen. Hier profitiert insbesondere der Radverkehr.

• Bei Energiesparmodellen gibt es ein neues Starterpaket. Hier werden Ausgaben für pädagogische Arbeit und geringinvestive Maßnahmen bezuschusst.

Förderanträge können ab sofort bis zum 31. März 2016 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Weitere Antragsfenster sind für den 1. Juli bis 30. September 2016 sowie in 2017 vorgesehen.

Ich bin der Meinung, dass dieses Programm eine wichtige und sinnvolle Unterstützung für unsere Kommunen vor Ort ist – gerade für die finanzschwächeren. Entsprechende Förderanträge unterstütze ich gerne.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren unter www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen. Als Unterstützungseinrichtung für Kommunen steht im Auftrag des Bundesumweltministeriums das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) mit einer Hotline unter der Rufnummer 030/39001-170 für Beratung und Information zur Verfügung www.klimaschutz.de/kommunen.

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