Dafür haben wir gekämpft: Das Starke-Familien-Gesetz

21. März 2019

Mit dem Starke-Familien-Gesetz sorgen wir dafür, dass alle Kinder vor Armut geschützt sind und faire Chancen, auf gesellschaftliche Teilhabe und gute Bildung haben. Wir unterstützen Familien mit geringen Einkommen, die z. B. Grundsicherung beziehen oder die nicht oder kaum von steuerlicher Familienförderung profitieren.

DAS HABEN WIR ERREICHT

Wir erhöhen und verbessern den Kinderzuschlag:

- Im Juli 2019 werden wir den Höchstbetrag für jedes Kind zunächst von bisher 170 Euro auf 185 Euro monatlich anheben. In einem zweiten Schritt wird ab dem 1. Januar 2021 der Höchstbetrag entsprechend dem festgestellten Existenzminimum dynamisiert.

- Für Eltern, die Kinderzuschlag bekommen, soll es sich lohnen, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Wenn das Familieneinkommen steigt, wird der Kinderzuschlag schrittweise kleiner. Bis es die Familie aus eigenen Kräften nur mit dem Kindergeld schafft, gut über die Runden zu kommen.

- Damit Kinder nicht in verdeckter Armut aufwachsen, öffnen wir den Kinderzuschlag für Familien, die mit ihrem Einkommen knapp unterhalb der SGB II-Bedarfsgrenze liegen. Außerdem entbürokratisieren wir das Antragsverfahren, indem der Zuschlag zukünftig für sechs Monate gewährt wird. Eltern müssen in diesem Zeitraum den Kinderzuschlag nicht neu beantragen, selbst wenn ihr Einkommen sich verändert.

gleiche chance Kinder

In Zukunft gibt es den Kinderzuschlag auch dann, wenn die Kinder Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltszahlungen erhalten.

Das Bildungs- und Teilhabepaket wird für Familien mit geringen Einkommen, die z. B. Grundsicherung beziehen, erhöht und verbessert:

- Bereits zum Schuljahresbeginn 2019/2020 wird die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf von 100 auf 150 Euro erhöht. Anschließend wollen wir diese Leistung jährlich in gleichem Maß wie den Regelbedarf anpassen.

- Ergänzend kommt hinzu, dass die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für beispielsweise Aktivitäten im Bereich Sport, Spiel, Kultur, usw. von 10 auf 15 Euro monatlich erhöht werden.

- Außerdem schaffen wir die Eigenanteile der Eltern für die Schülerbeförderung und das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule oder Kita ab. Nachhilfe sollen Kinder zukünftig schon dann bekommen, wenn sie einen Förderbedarf haben, und nicht erst, wenn die Versetzung gefährdet ist.

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DAS BEDEUTET

Durch die Verbesserung und Erhöhung des Kinderzuschlags entlasten wir Familien mit geringen Einkommen und beugen Kinderarmut vor. Zusammen mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen und dem Kindergeld erhalten Eltern dann bis zu 408 Euro pro Monat für ein Kind. Ziel ist es, das Existenzminimum der Kinder eigenständig zu sichern.

Für leistungsberechtigte Familien gibt es zukünftig mehr Geld für den täglichen Bedarf. Am Anfang des Schuljahres steht mehr zur Verfügung für Stifte, Hefte und Schulranzen. Die Fahrten zur Schule und die Mittagessen in Schulen und Kitas werden kostenlos. Nachhilfeunterricht kann künftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht gefährdet ist. So beugen wir gezielt vor. Jedes Kind muss frei von Sorgen sein, ob das Geld der Familie für das Notwendige ausreicht. Diesem Ziel kommen wir mit dem Starke-Familien-Gesetz ein Stück näher. Das ist Politik für ein solidarisches Land.

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