Dafür hat die SPD lange gekämpft: Das Grundgesetz wird geändert, damit der Bund die Länder besser unterstützen kann

21. Februar 2019

Die SPD kämpft seit vielen Jahren für mehr Investitionen in Bildung, sozialen Wohnungsbau und in die kommunale Infrastruktur. Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern stand dem bis dato entgegen. Mit der Änderung des Grundgesetzes genau in diesen Punkten haben wir einen Durchbruch erzielt: Eine Aufhebung des strikten sog. Kooperationsverbots für mehr Bildungsgerechtigkeit, mehr sozialen Wohnungsbau und besseren öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Die geplanten Änderungen des Grundgesetzes sind auch ein wichtiger Beitrag, um die sozialen und regionalen Unterschiede in Deutschland abzubauen und damit für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu sorgen.

  • Wir heben das strikte sog. Kooperationsverbot in der Bildungspolitik auf. Der Bund kann sich ab jetzt an Zukunftsinvestitionen finanziell beteiligen. Ein Beispiel ist die Digitalisierung der Schulen, für die wir 5 Milliarden Euro bereitstellen.

  • Wir ermöglichen eine Fortführung von Bundesinvestitionen in den sozialen Woh-nungsbau über 2020 hinaus. Dafür stehen in dieser Legislaturperiode 5 Milliarden Euro zur Verfügung.

  • Wir ermöglichen Bundesinvestitionen in den öffentlichen Personennahverkehr und verdreifachen gleichzeitig die Mittel bis 2021 auf 1 Milliarde Euro jährlich.

DAS HABEN WIR ERREICHT

Wir haben uns mit der Union, der FDP und den Grünen auf die Änderung der Artikel 104b, 104c, 104d neu, 125c und 143e des Grundgesetzes verständigt. Hinter diesen technisch an-mutenden Änderungen verbirgt sich die Öffnung neuer Kanäle, damit der Bund in den Ländern in folgenden Bereichen investieren kann:

Wir heben das strikte Kooperationsverbot in der Bildungspolitik auf.

  • Wir haben durchgesetzt, dass die Bundesregierung in allen Kommunen in die Qualität und Ausstattung der Schulen investieren kann. Endlich können jetzt alle Schulen überall in Deutschland eine gute digitale Ausstattung bekommen. Das heißt: schnelles Internet, Tablets oder Schulungen des pädagogischen Personals sowie der Aufbau von Systemadministration werden möglich.

  • Der „DigitalPakt Schule“ kann mit insgesamt 5,5 Mrd. Euro in den nächsten fünf Jahren in die Digitalisierung der Schulen investieren.

  • Das sogenannte Kooperationsverbot ist mit der Änderung des Artikels 104c GG endlich gelockert. Das war eine wichtige Forderung der SPD, die jetzt umgesetzt wird.

Wir ermöglichen eine Fortführung von Bundesinvestitionen in den sozialen Wohnungsbau.

  • Die SPD hat mit der Einführung des neuen Artikels 104d GG durchgesetzt, dass die Bundesregierung verlässlich in den sozialen Wohnungsbau investieren kann. Die bestehende Befristung der Fördermöglichkeit des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund bis 2020 wird aufgehoben.

  • Wir haben dafür für das Jahr 2019 nochmals 500 Mio. Euro zusätzlich, über den Koalitionsvertrag hinaus, zur Verfügung gestellt.

  • Damit erhalten die Länder in dieser Legislaturperiode 5 Milliarden Euro. So wird mehr sozialer Wohnraum geschaffen und der Druck auf die Mietpreise gemindert.

Wir verdreifachen die Bundesinvestitionen in den öffentlichen Personennahverkehr.

  • Die Förderung des ÖPNV ist eine wichtige Aufgabe, um Mobilität in allen Regionen Deutschlands sicherzustellen und durch individuellen Autoverkehr entstehende Umweltbelastungen zu verringern.

  • Die bestehende Befristung und Deckelung der Investitionen bis 2025 wird in Artikel 125c GG gestrichen, so dass der Bund auch hier dauerhaft und mit mehr Mitteln als bisher für einen attraktiven ÖPNV sorgen kann.

  • Für Investitionen in den ÖPNV ist eine Verdreifachung der Mittel von jährlich 333 Mio. Euro auf eine Milliarde Euro vorgesehen.

Diese Änderungen haben wir gemeinsam in parteiübergreifenden Verhandlungen erreicht und damit deutlich gemacht, dass wir bei großen politischen Problemen auch jenseits von Parteigrenzen zu zügigen Lösungen in der Lage sind.

DAS BEDEUTET

Diese Grundgesetzänderungen sind ein großes Investitionspaket in die Zukunft unseres Landes. In Köpfe, Arbeitsplätze, gleichwertige Lebensverhältnisse, Heimat und Umwelt. Ein Investitionspaket, welches mit über 10 Milliarden Euro alleine auf Seiten des Bundes in dieser Legislaturperiode ausgestattet ist und zu denen noch weitere Mittel der Länder kommen. Wir wollen gleichwertige Lebensbedingungen und faire Chancen für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Wohnort sichern und gehen mit den Investitionsmöglichkeiten des Bundes einen wichtigen Schritt in diese Richtung.

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