Das stärkste Lieferkettengesetz der Welt

Im Plenum mit Bärbel Kofler, der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung und unserem Arbeitsminister Hubertus Heil

11. Juni 2021

Heute hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten verabschiedet. Als Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion habe ich zahlreiche Gespräche und Verhandlungen dazu geführt.

Viele Produkte, die wir besitzen und konsumieren, kommen aus der ganzen Welt. Teilweise werden sie unter menschenunwürdigen Bedingungen hergestellt. Niemand kann künftig mehr wegschauen. Das ist die Quintessenz des Lieferkettengesetzes: Wir übernehmen Verantwortung für unser Handeln in der Welt.

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Das beurteilen auch zivilgesellschaftliche Verbände und Initiativen sowie die Kirchen so, die sich für ein solches Gesetz stark gemacht haben. Es ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Kinder- und Sklavenarbeit.

Im Vorfeld und während der parlamentarischen Verhandlungen habe ich zahlreiche Gespräche geführt. Ich habe mit Gegnern und Befürwortern gesprochen, mit Zweiflerinnen und Enthusiastinnen. Doch am härtesten war die Auseinandersetzung mit unserem Koalitionspartner. Die CSU/CDU war bei diesem Gesetz sehr gespalten. Neben Befürwortern gab es bis zuletzt erbitterte Gegner eines solchen Gesetzes. Deshalb bin ich sehr froh, dass ab heute kein Weg mehr daran vorbeiführt: Die Verantwortung von Unternehmen endet nicht mehr am Werkstor, sondern gilt nun entlang der ganzen Lieferkette.

Die Unternehmen müssen nun dafür sorgen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Viele Unternehmen kümmern sich bereits jetzt darum. Die anderen sind nun dazu verpflichtet. Das schützt nicht nur Menschenrechte weltweit. Es ist auch wichtig für einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander.

In den langen Verhandlungen konnte die SPD das Gesetz sogar noch schärfen. Wenn ausländische Unternehmen Zweigniederlassungen oder Tochterunternehmen in Deutschland haben, fallen jetzt auch diese unter das Gesetz, wenn sie eine Mindestanzahl von Beschäftigten haben. Der Betriebsrat als zentrales Vertretungsorgan der Belegschaft bekommt ein zusätzliches Mitberatungsrecht. Außerdem wurde mit dem Basler Abkommen ein weiteres Umweltabkommen in den Katalog des Gesetzes aufgenommen. Das bedeutet, dass die im Gesetz festgelegten Sorgfaltspflichten auch bei der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung gelten. Und zuletzt konnte durchgesetzt werden, dass ausländische Konzerntöchter deutscher Unternehmen zum Geschäftsbereich des Mutterkonzerns zählen.

Damit haben wir ein scharfes Schwert gegen die Ausbeutung von Arbeiterinnen und Arbeitern weltweit geschaffen.

Bild: Im Plenum mit Bärbel Kofler, der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung und unserem Arbeitsminister Hubertus Heil

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