Der Mindestlohn hat keine Jobs vernichtet – aber er hat viele Jobs besser gemacht

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07. April 2016

Von der Einführung des Mindestlohnes profitieren vier Millionen Beschäftige in Deutschland. Das hat das Statistische Bundesamt jetzt in seinen Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung veröffentlicht. Diese Zahlen erlauben die ersten Aussagen über die Auswirkungen der Einführung des allgemeinen Mindestlohns.

Demnach profitieren über 10 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland und somit rund 300.000 mehr als bisher angenommen. Die Einführung des Mindestlohns hat für die betroffenen vier Millionen Beschäftigten dabei zu einer beachtlichen durchschnittlichen Lohnerhöhung von 18 Prozent geführt.

Mit diesen Zahlen ist belegt, dass der Mindestlohn mehr Gerechtigkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt schafft. Denn der Mindestlohn greift gerade in den Branchen, in denen Schutzstandards fehlen. Mehr als 80 Prozent der vom Mindestlohn profitierenden Beschäftigten arbeiten in Betrieben, die nicht tarifgebunden sind.

Genauso trägt der Mindestlohn laut dem Statistischen Bundesamt zur Verringerung der Ungleichbezahlung von Frauen und Männern bei. Nahezu zweidrittel der Beschäftigten, die nun durch den Mindestlohn mehr Einkommen erhalten, sind Frauen.

Auch für die Art der Beschäftigungsverhältnisse macht dies einen Unterschied: Nahezu die Hälfte aller vom Mindestlohn betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind geringfügig beschäftigt (sogenannte Minijobber).Dies zeigt, dass gerade in diesem Bereich der Mindestlohn bitter nötig ist und Rufe nach Ausnahmen fortdauernde Niedriglöhne bedeutet hätten.

Damit werden laut Statistischen Bundesamt – unveränderte Arbeitszeiten vorausgesetzt – monatlich schätzungsweise 431 Millionen Euro mehr Bruttolohn ausgezahlt. Das ist gut für den einzelnen Beschäftigten und gut für uns alle. Denn es bedeutet mehr Steuereinnahmen für mehr Investitionen, mehr Einnahmen in den Sozialkassen zur Stabilisierung unseres Sozialsystems und 50.000 weniger „Aufstocker“ im Arbeitslosengeld II.

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