Der Rentenpakt - Für eine stabile und verlässliche gesetzliche Rente (08.11.2018)

08. November 2018

Rentenpolitik geht alle an. Sie hat immer Auswirkungen auf alle Generationen. Sie muss Antworten finden für heute, morgen und übermorgen − und für einen fairen Ausgleich sorgen. Denn der demografische Wandel ist kein Thema der fernen Zukunft: Die Lebenserwartungen und damit die Rentenbezugszeiten steigen bereits, die Babyboomer-Generation geht bald in Rente und demgegenüber stehen immer weniger Junge, die für immer mehr Ältere über die Umlage die Rente finanzieren. Wir müssen sicherstellen, dass die gesetzliche Rente auch in Zukunft reicht und alle in Würde alt werden können.

Nach geltender Rechtslage würde das Rentenniveau bis 2030 auf bis zu 43% absinken, nach 2030 gibt es gar keine gesetzliche Haltelinie mehr. Je nach demographischer und wirtschaftlicher Entwicklung würden damit künftige Rentnerinnen und Rentner deutlich weniger in der Tasche haben als heutige Rentenbeziehende.

Ziel ist es, bei der Rente Beiträge und Niveau über 2025 hinaus langfristig abzusichern. So steht es im Koalitionsvertrag. Die Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ wird dazu Vorschläge erarbeiten. In einem ersten Schritt gibt der Rentenpakt Sicherheit: Für die Älteren, die nach einem langen Arbeitsleben ihre wohlverdiente Rente bekommen. Aber auch für die Jüngeren, die in einer sich wandelnden Arbeitswelt mit ihren Beiträgen die Rente tragen. Zudem wird die Absicherung im Fall der Erwerbsminderung besser. Das Ge-setz von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, das der Bundestag verabschiedet hat, gibt Halt in Zeiten rasanter Veränderungen – ein Neustart, um Vertrauen in die soziale Sicherung zurückzugewinnen.

DAS HABEN WIR ERREICHT

 Das Rentenniveau (also das Verhältnis der Standardrente, die Versicherte erhalten, wenn sie 45 Jahre genau den Durchschnittslohn verdienen, zum jeweiligen Durchschnittslohn) wird bis 2025 bei mindestens 48 Prozent statt bisher 43% gesichert.

 Die Rentenbeiträge werden bis 2025 nicht über 20 Prozent steigen.

 Der Aufbau einer steuerfinanzierten Demografierücklage mit jährlich 2 Mrd. Euro sichert dies ab.

 Die Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente werden in einem ersten Schritt auf 65 Jahre und acht Monate erhöht. In einem zweiten Schritt wird sie entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze schrittweise bis 2030 auf 67 Jahre erhöht.

Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren sind, werden mit einem weiteren halben Jahr angerechnet.

 Durch die Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen werden Beschäftigte mit geringem Einkommen („Midi-Jobs“) entlastet, ohne Rentenansprüche zu verlieren. Das bedeutet, dass sie mehr Netto in der Tasche haben. Möglich macht das die Ausweitung der „Gleitzone“ von 450,01 Euro auf 1.300 Euro statt vorher 850 Euro.

DAS BEDEUTET

 Wir setzen einen grundsätzlichen Richtungswechsel durch. Die Renten steigen künftig wieder wie die Löhne.

 Gerade die, die wenig verdienen, zahlen künftig weniger in die Rentenkasse ein, erhalten aber weiterhin ihre Leistungen. Also mehr Geld in der Tasche.

 Wir verbessern die Absicherung von Rentnerinnen und Rentnern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Davon profitieren ab 2019 jährlich rund 170.000 Versicherte. Dadurch steigen die Erwerbsminderungsrenten in Zukunft spürbar.

 Erziehungszeiten werden besser anerkannt. Davon profitieren rund 10 Millionen Mütter und Väter. Wir haben dafür gesorgt, dass dies für alle Eltern gilt und nicht nur für jene, die mehr als 2 Kinder haben.

 Ein stabiles Rentenniveau und eine verlässliche Rentenentwicklung schaffen mehr Sicherheit und Vertrauen in die gesetzliche Rente als zentralem Pfeiler der Alterssicherung.

Wir wollen aber mehr und kämpfen deshalb dafür, das Rentenniveau bis zum Jahr 2040 bei 48% festzuschreiben. Damit auch heutige Beitragszahlende auf eine sichere Rente vertrauen können.

Das ist ein erster großer Schritt, der durch weitere ergänzt werden soll:

 Wir werden die Grundrente einführen für Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben.

 Wir wollen den sozialen Schutz von Selbstständigen verbessern und sie in den Schutz der Rentenversicherung einbeziehen.

 Wir prüfen zudem, wie wir einen Ausgleich für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess erreichen können.

Schließlich ist es Aufgabe der Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“, Handlungsoptionen aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen zu geben, mit denen sich die Verlässlichkeit des Generationenvertrags auch über das Jahr 2025 hinaus sicherstellen lässt. Ergebnisse könnten noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

Viele weitere Infos gibt es hier: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Teilen