Der Soziale Arbeitsmarkt kommt!

09. November 2018

Die Lage am Arbeitsmarkt in Deutschland ist so gut wie schon lange nicht mehr. Die Arbeitslosigkeit hat sich innerhalb weniger Jahre nahezu halbiert und ist heute die zweitniedrigste in der Europäischen Union. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat einen historischen Rekordwert erreicht und gleichzeitig ist die Nachfrage nach Arbeitskräften weiter hoch.

Dennoch kommt der Erfolg nicht bei allen an. Trotz des Booms am Arbeitsmarkt sind fast eine halbe Million Menschen länger als zwei Jahre arbeitslos, obwohl sie aktiv nach Arbeit suchen. Rund eine Million erwerbsfähige Menschen beziehen seit mindestens sechs Jahren ohne größere Unterbrechung Leistungen – ohne dass sie aktuell Minijobber sind oder irgendein Einkommen aus Arbeit haben. Je länger die Suche nach Arbeit erfolglos bleibt, umso schwieriger wird der Weg in Arbeit.

DAS HABEN WIR ERREICHT

Menschen stecken nach langer Arbeitslosigkeit in individuell ganz unterschiedlichen, aber meist komplexen Situationen. Damit sie erfolgreich den Weg in Arbeit schaffen oder eine Perspektive auf Teilhabe am Arbeitsmarkt haben, bedarf es eines zielgerichteten und individuell ausgerichteten Unterstützungsangebots: die Stärken identifizieren, einen passenden Arbeitgeber suchen, vor und während der Aufnahme der gefundenen Arbeit begleiten und betreuen und bei nötigen Qualifikationen helfen – und zwar gemeinsam mit jedem einzelnen betroffenen Menschen. Das ist eine große Aufgabe. Um diese Aufgabe anzugehen, stellen wir für die Jahre 2018 bis 2022 insgesamt 4 Milliarden Euro bereit.

Neue Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Arbeitgeber können bis zu fünf Jahre mit einem Lohnkostenzuschuss unterstützt werden, wenn sie Menschen einstellen, die über 25 Jahre alt sind, für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig selbstständig oder abhängig beschäftigt waren. Arbeitnehmer, die in Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem minderjährigen Kind leben sowie Schwerbehinderte werden bereits gefördert, wenn sie in fünf der letzten sechs Jahre Leistungen bezogen haben.

Die Betroffenen sind zu einem erheblichen Teil zwischen 50 und 65 Jahre alt. An sie richtet sich folgende Förderung:

  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt: Wo Tariflohn gilt, wird Tariflohn gefördert, in den ersten beiden Jahren mit Zuschuss von 100 Prozent des gezahlten Arbeitsentgelts, dieser sinkt ab dem dritten Jahr um zehn Prozentpunkte jährlich. Wo ein Tarifvertrag oder kirchenrechtliche Regelungen den Lohn vorgeben, ist der Tariflohn Bemessungsgrundlage, wo nicht, ist es der Mindestlohn. Die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre.

  • Förderung von guter Arbeit: Langzeitarbeitslose arbeiten sozialversicherungspflichtig bei Arbeitgebern in der Wirtschaft, sozialen Einrichtungen oder Kommunen. Die Kriterien Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentliches Interesse gelten nicht.

  • Begleitende Betreuung: Um die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren, werden Teilnehmende und Arbeitgeber bei Fragen und Problemen unterstützt und betreut („Coaching“), wenn erforderlich während der gesamten Dauer der geförderten Beschäftigung. In den ersten zwölf Monaten ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer für das Coaching freizustellen.

DAS BEDEUTET

Gefördert werden können Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und dem sozialen Arbeitsmarkt, gleich ob bei privaten Arbeitgebern, sozialen Einrichtungen oder Kommunen. Die Geförderten werden damit nicht in einem Projekt „geparkt“, sondern bekommen durch reguläre Beschäftigung eine echte Teilhabechance. Kommunen können damit auch gesellschaftlich wünschenswerte Aufgaben umsetzen.

Die Förderung geschieht über direkte Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Auch hier orientiert sich der Zuschuss am Tariflohn − und wo kein Tariflohn gilt, am Mindestlohn. So entsteht keine Förderlücke für öffentliche Träger und tarifgebundenen Arbeitgeber. Die Zuschüsse betragen in den ersten beiden Jahren 100 Prozent des Arbeitsentgelts und sinken ab dem dritten Jahr um zehn Prozentpunkte jährlich. Praxiserfahrungen zeigen, dass besonders arbeitsmarktferne Menschen oft erst ab einem Förderzeitraum von etwa drei Jahren Erfolge erzielen können. Deshalb beträgt die maximale Förderdauer fünf Jahre − eine lange und wirksame, aber gleichzeitig keine unbegrenzte Zeit.

Der steigende Eigenanteil des Arbeitgebers sorgt für Anerkennung im Betrieb und schafft eine Bindung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem.

Die Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtig - mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung, damit nicht durch geförderte Arbeitsverhältnisse aus dem SGB II Arbeitslosengeldansprüche (SGB III) erworben werden.

In die Förderung eingeschlossen ist beschäftigungsbegleitende Betreuung („Coaching“) ergänzend zur Betreuung durch das Jobcenter. Der Coach soll bei der Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses und beim Übergang in eine ungeförderte Beschäftigung unterstützen. Im ersten Jahr muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für notwendiges Coaching in einem angemessenen Umfang von der Arbeit freistellen. Die Kosten dafür können für die gesamte Förderdauer übernommen werden. Angemessene Zeiten für Weiterbildung und Praktika bei anderen Arbeitgebern sind förderfähig.

Beschäftigungschancen für Langzeitarbeitslose

Die Bemühungen zum verstärkten Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit sollen schon vorher ansetzen und besonders lange Arbeitslosigkeit verhindern helfen. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes soll die Eingliederung von Leistungsberechtigten, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden:

  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt für 24 Monate. Im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr zur Hälfte des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.

  • Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung bei allen Arbeitgebern mit dem Ziel der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

  • Flankierend zum Lohnkostenzuschuss erfolgt eine beschäftigungsbegleitende Betreuung („Coaching“). Das Coaching kann während der gesamten Förderdauer erbracht werden. Qualifizierungsmaßnahmen können nach den allgemeinen Vorschriften in Anspruch genommen werden.

DAS BEDEUTET

Um die Geförderten nachhaltig in Arbeit zu bringen, wird die Anstellung in einem regulären Beschäftigungsverhältnis gefördert. Die mögliche Förderung von zwei Jahren erhöht die Chancen auf einen nachhaltigen Übergang in eine ungeförderte Beschäftigung nach Abschluss der Förderung. Die beschäftigungsbegleitende Betreuung unterstützt auf dem Weg in ein Beschäftigungsverhältnis und auch dabei, in dieser Beschäftigung zu bleiben. Das Jobcenter kann den Umfang des Coachings in jedem Einzelfall nach Bedarf bestimmen.

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