Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns - Ein erfreulicher Start ins Jahr 2015

19. Dezember 2014

Ab dem 1. Januar 2015 gilt ein wegweisendes Gesetz: Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren ab dann vom Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Der Mindestlohn macht viele Beschäftigte unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen und setzt dem Lohndumping ein Ende.

Es ist einer der politischen Meilensteine des Jahres 2014 und zugleich auch für mich persönlich ein Höhepunkt meines ersten parlamentarischen Jahres als stellvertretender arbeitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung gilt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für rund 3,7 Millionen Beschäftigte in unserem Land.

Der Mindestlohn schützt auch unsere ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmer, die schon immer gute Löhne gezahlt haben. Sie müssen jetzt nicht mehr mit Betrieben konkurrieren, deren Geschäftsmodell vor allem auf Dumpinglöhnen basiert.

Alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn – in Ost und in West. Bei Zeitungszustellern, und dort wo Mindestlohntarifverträge bestehen, gibt es Übergangsregelungen. Spätestens ab 2017 bekommen alle 8,50 Euro.

Wir Sozialdemokraten kämpfen dafür, dass alle Beschäftigten von ihrer Arbeit leben können und nicht zusätzlich Sozialleistungen beziehen müssen. Deshalb haben wir in den Verhandlungen von Anfang an aufs Tempo gedrückt und dafür gesorgt, dass alle Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zum Thema Mindestlohn schnell umgesetzt werden.

Damit der Mindestlohn seine volle Wirkung entfalten kann, werden die Kontrollmöglichkeiten des Zolls weiter ausgebaut. Der soll ab Anfang kommenden Jahres nicht mehr nur illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit ins Visier nehmen, sondern eben auch Verstöße gegen den Mindestlohn. Dafür werden über 1.600 Stellen in drei Jahren neu geschaffen. Für die Kontrolle des Mindestlohns sei es genauso wichtig, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Minijobbern ab dem 1. Januar 2015 aufzeichnen müssen. Nur so kann der Mindestlohn wirksam kontrolliert werden.

Mit dem Mindestlohngesetz ist auch endlich Schluss mit der „Generation Praktikum“. Praktikantinnen und Praktikanten bekommen zukünftig den Mindestlohn – ausgenommen sind lediglich Praktika vor oder während des Studiums und der Ausbildung von bis zu drei Monaten. Darüber hinaus gibt es Qualitätsverbesserungen für Praktika, die auf Forderung der SPD durchgesetzt werden konnten. Dazu zählt zum Beispiel die Erfordernis eines schriftlichen Vertrags für Praktikanten, der auch den Lerninhalt des Praktikums klar beschreibt.

Es ist klar, dass bei einem Gesetz, das so viele Menschen betrifft, Fragen auftauchen. Deshalb hat das Bundesarbeitsministerium eine Mindestlohn-Hotline ins Leben gerufen, bei der sich alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Beschäftigte über ihre Rechten und Pflichten informieren können. Diese Hotline informiert alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos über ihre Rechte und Pflichte. Das hilft sehr, damit der Mindestlohn seine positive Wirkung entfalten kann.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mindestlohn-Hotline beantworten allgemeine Fragen zum Mindestlohn, wobei die individuelle Situation der anrufenden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt wird. Außerdem können ab dem 1. Januar 2015 Verstöße gegen den Mindestlohn anonym bei der Hotline gemeldet werden. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter 030/60 28 00 28 erreichbar.

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