Wer Hilfe braucht, bekommt sie: Wir gestalten das Bürgergeldsystem zu einer neuen Grundsicherung um.
Wer Hilfe braucht, bekommt sie – verlässlich und ohne bürokratische Hürden. Wer sich hingegen dauerhaft verweigert, muss Konsequenzen tragen. Beides gehört zusammen, beides gilt.
Wir halten am Prinzip der Solidarität fest: Wer in einer schwierigen Situation ist, darf damit nicht alleine gelassen werden. Menschen sollen in Arbeit, in gute, passende Arbeit kommen, die Perspektiven eröffnet und ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Vermittlung in Erwerbsarbeit ist das vorrangige Ziel. Und wir stärken die Jugendberufsagenturen, um Jugendliche besser zu unterstützen.
Was wir als Fraktion erreicht haben:
Familien mit Kindern werden bei den Wohnkosten besser geschützt.
Niemand fällt durchs Raster: durch einen realitätsnahen Erwerbsfähigkeitsbegriff, durch enge Begleitung von Langzeitarbeitslosen, durch gezielte Unterstützung von Eltern und durch verbesserte Reha- und Gesundheitsangebote.
Die Jobcenter werden für gesundheitsbedingte Vermittlungshemmnisse stärker sensibilisiert.
Mehr Menschen, die bereits lange arbeitslos sind, erhalten einen Anspruch auf ein gefördertes Arbeitsverhältnis.
Bewährte Instrumente wie Kooperationsplan, Weiterbildungsgeld und sozialer Arbeitsmarkt bleiben erhalten.
Der Sozialstaat ist stark genug, um zu helfen – und er ist klar genug, um Missbrauch zu verhindern. Dieses Gleichgewicht haben wir gewahrt.
Die neue Grundsicherung bedeutet:
Das Bürgergeldsystem gestalten wir zu einer neuen Grundsicherung um. Vermittlung in Erwerbsarbeit ist das vorrangige Ziel. Wir stärken die Jugendberufsagenturen, um Jugendliche besser zu unterstützen.
Wir halten am Prinzip der Solidarität fest: Wer in Not ist, dem wird geholfen. Die Jobcenter werden für gesundheitsbedingte Vermittlungshemmnisse stärker sensibilisiert. Mehr Menschen, die bereits lange arbeitslos sind, erhalten einen Anspruch auf ein gefördertes Arbeitsverhältnis.
Solidarität geht in beide Richtungen. Daher regeln wir die Rechte und Pflichten in der neuen Grundsicherung verbindlicher und mit spürbaren Konsequenzen bei Nicht-Mitwirkung. Wer Termine ohne wichtigen Grund mehrfach versäumt, muss mit Leistungskürzungen rechnen.
Wir stärken die Jobcenter bei der Vermittlung in Arbeit, beseitigen Vermittlungshürden und weiten die Möglichkeiten dafür aus, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu fördern. Statt Passivleistungen zu zahlen, finanzieren wir mehr geförderte Beschäftigung.
Wir verhindern Missbrauch, indem wir Arbeitgeber, die die Beschäftigten im SGB II-Bezug nicht korrekt zur Sozialversicherung anmelden, haftbar machen. Wir führen eine Anzeigepflicht der Jobcenter bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei Verdacht auf Schwarzarbeit ein.
Zusätzlich erhält die Bundesagentur für Arbeit eine neue analytische und koordinierende Unterstützungsfunktion im SGB II und III, damit organisierter Sozialleistungsmissbrauch effektiver bekämpft wird.
Künftig wird die Anrechnung von Vermögen an den Lebensjahren orientiert - die Karenzzeit bei Mieten behalten wir bei bis zum 1,5 fachen der ortsüblichen Miete.
Mehr Infos und FAQ auf der Homepage des Bundesarbeits- und Sozialministeriums