Diskussionsveranstaltung am 6. Oktober: In Würde leben - in Würde sterben: zum Umgang mit der Sterbehilfe

Kerstin Griese

18. September 2015

Kerstin Griese (Foto), die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag und Beauftragte der SPD-Fraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, kommt am 6. Oktober, auf meine Einladung hin nach Würzburg, um in den Räumlichkeiten des CVJM am Wilhelm-Schwinn-Platz 2 unter der Überschrift „In Würde leben - in Würde sterben, zum Umgang mit der Sterbehilfe“ mit allen Interessierten darüber zu diskutieren, wie der Deutsche Bundestag dieses Thema gesetzgeberisch begleiten sollte. Beginn ist um 18 Uhr, spätestens um 20 Uhr ist die Veranstaltung beendet.

Kerstin Griese hat in der ersten Bundestagsdebatte über den assistierten Suizid den von ihr mitverantworteten Gesetzentwurf als „Weg der Mitte“ vorgestellt, der so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig an der momentanen Rechtslage ändern will. Dieser Gruppenantrag zur „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ wird mittlerweile von 210 Abgeordneten aus allen vier Parlamentsfraktionen unterstützt.

Ich würde mich sehr freuen, Sie an diesem Abend zur Diskussion und zum Meinungsaustausch begrüßen zu können. Denn hochkarätiger und fachlich versierter werden wir eine Veranstaltung zum Thema Sterbehilfe aus parlamentarischer Sicht kaum mehr in den Raum Würzburg bekommen.

Nach einem ca. 20-minütigen Impulsreferat von Kerstin Griese wird viel Raum für das gemeinsame Gespräch, für Diskussionen und den Austausch von Meinungen sein.

Das Sterben und der Tod sind sehr wichtige Themen für jeden Menschen, weil sie jedermann betreffen. In diesem Zusammenhang stellt sich so manche Frage: Wie kann ein Sterben in Würde ermöglicht werden? Ist Sterbehilfe die geeignete Möglichkeit dafür? Soll sich die Unterstützung auf die Linderung von Schmerzen beschränken oder kann Hilfe auch die Beendigung des Lebens bedeuten? Kann man einem Sterbenden oder Schwerkranken das Recht absprechen, das jedem anderen zusteht, nämlich sich das Leben zu nehmen? Wie gehen wir mit Vereinigungen und Einzelpersonen um, die wiederholt oder organisiert Unterstützung bei der Selbsttötung anbieten? Wollen wir einen gesetzlich geregelten ärztlich assistierten Suizid? Werden die Optionen der Palliativmedizin und -pflege ausreichend genutzt?

Der Deutsche Bundestag hat sich das Ziel gesetzt, in dieser Legislaturperiode die Sterbehilfe gesetzlich zu regeln. Am 2. Juli 2015 fand die erste Lesung der vier Gruppenentwürfe zur Sterbebegleitung statt. Die Positionen reichen hierbei von einem Verbot jeglicher Beihilfe zum Suizid bis hin zu einer gesetzlichen Regelung der ärztlich begleiteten Selbsttötung. Der Bundestag wird im Herbst 2015 über verschiedene fraktionsübergreifende Anträge zur Sterbebegleitung abstimmen. Für jede einzelne Abgeordnete und jeden einzelnen Abgeordneten ist das eine Gewissensfrage.

Doch nicht nur im Parlament, auch in der Gesellschaft muss diese Debatte in aller Breite geführt werden. Ziel unserer Veranstaltung ist es daher, die mit der Sterbebegleitung verbundenen Fragen zu diskutieren, über den Stand der Debatte zu informieren und über den Umgang unserer Gesellschaft mit Alter, Krankheit und Tod zu sprechen.

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