doudrü g´hört geredt: Sterbehilfe

15. Dezember 2014

Bei der ersten Gesprächsrunde „doudrü g'hört geredt“, zu der ich in mein Büro eingeladen hatte, waren sich die Teilnehmer schnell einig: „Sterbebegleitung“ sei ein besseres Wort als „Sterbehilfe.“ Mit am "Büro-Stammtisch saßen und diskutierten: Der evangelische Pfarrer Thomas Schweizer, der katholische Diakon Heribert Ranff, das Ärzteehepaar Ingrid und Wilhelm Glück aus Karlstadt, Notar Dr. Klaus Hohmann und die Pflegedienstleiterin der Gemündener Caritas-Sozialstation Hildegard Müller.

doudrü sterbehilfe

Zur Einführung berichtete ich kurz über die ohne Fraktionszwang geführte viereinhalbstündige erste Debatte im Deutschen Bundestag, was meiner Meinung nach eine Sternstunde des deutschen Parlamentarismus war. Bisher liegen uns Abgeordneten fünf parteiübergreifende Konzepte vor, über die wir Anfang des nächsten Jahres abstimmen sollen. Vier Gruppen aus den Reihen meiner Kolleginnen und Kollegen lehnen eine kommerzielle Sterbehilfe ab, eine Gruppe spreche sich dafür aus. Und ich nutze das Gespräch, um mir mithilfe der Erfahrungen meiner Gesprächspartner meine Meinung zu diesem schwierigen Thema zu bilden.

Meine Gäste tauschten aber nicht nur ihre Argumente und Erfahrungen aus ihrer Arbeitspraxis aus, es kamen auch viele sehr persönliche Erlebnisse zur Sprache.Und weil es mehr die Angst vor Schmerzen ist als vor dem Tod selbst, was die Menschen quält, waren wir uns schnell einig: die Palliativmedizin muss weiter ausgebaut werden! Wichtig ist dabei auch, die Angehörigen nicht zu vergessen.

Die gegenwärtige Rechtslage habe sich weitgehend bewährt, könne seit Jahrzehnten als verhältnismäßig liberal angesehen werden und werde oft unterschätzt. Er persönlich sehe wenig Handlungsbedarf, was die Gesetzeslage betrifft, sagte Notar Dr. Hohmann. Nach den in Deutschland gültigen Gesetzen ist die „Aktive Sterbehilfe“, also das Töten auf Verlangen, strafbar. Die „Passive Sterbehilfe“, das heißt, lebensverlängernde Maßnahmen werden auf Wunsch des Patienten abgebrochen, ist straffrei. Die „Indirekte Sterbehilfe“, die Verabreichung von schmerzlindernden Medikamenten, die auch eine lebensverkürzende Wirkung haben können, ist ebenfalls nicht strafbar.

Umstritten ist die Beihilfe zum Suizid. Sie ist grundsätzlich straffrei, allerdings untersagt es das Standesrecht der Ärzte in einigen Bundesländern, Menschen beim Sterben zu helfen. Auf diesen Punkt konzentriert sich der Regelungsbedarf, wie auch die Diskussion in der Gesprächsrunde bestätigte. Als Folge dieser Unsicherheit entsteht der zunehmende „Sterbetourismus“ in Europa.

Am Ende waren wir uns einig, dass es Geschäfte mit der Tötung nicht geben darf. Aber es muss eine Rechtssicherheit für die Ärzte her.

Mein Fazit: Ich konnte mir auch Dank der vielen Eindrücke dieses Abends meine Meinung weitgehend bilden und werde aufgrund meines praktizierten christlichen Glaubens keinen Änderungen zustimmen, die dem entgegen sprechen.

Vielen Dank meinen Gästen für die sehr persönliche, engagierte und sehr tief gehende Debatte! Es war ein sehr guter erster Gesprächsabend, dem sicher noch viele folgen werden.

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