Dreister Angriff der CSU auf das Streikrecht

10. Juli 2015

In der heutigen Bundesratssitzung wurde ein Antrag der bayerischen Staatsregierung zur Einschränkung des Streikrechts in der Daseinsvorsorge eingebracht. Dieser Antrag will das Streikrecht beschneiden. Die CSU-Regierung fordert darin, den Streiks im nicht genau definierten Bereich der Daseinsvorsorge zukünftig höhere Hürden aufzubürden als es bisher der Fall ist. Dies bedeutet pauschale Eingriffe in die Koalitionsfreiheit, die Verfassungsrang besitzt. Das ist mit der SPD nicht zu machen.

Die Zulässigkeit eines Eingriffs ins Streikrecht muss für jeden Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Ein Arbeitskampf kann nicht generell – unabhängig von einer arbeitsgerichtlichen Prüfung der konkreten entgegenstehenden Grundrechte – erschwert oder verboten werden.

Mit dem Tarifeinheitsgesetz hat die Koalition genau diesen Weg der Einzelfallprüfung beschritten. Es wurde nicht ins Arbeitskampfrecht eingegriffen. Stattdessen gilt weiterhin: Ob ein Arbeitskampf verhältnismäßig ist, entscheiden die Arbeitsgerichte durch Prüfung des konkreten Falls.

Es mag sein, dass Teile der CSU unzufrieden damit sind, dass es uns gemeinsam mit der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gelungen ist, mit dem Tarifeinheitsgesetz die Zuständigkeiten der Gewerkschaften in einem Betrieb zu regeln ohne in das Streikrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzugreifen. Diese Frustration sollte jetzt allerdings nicht dazu führen, dass die CSU nun versucht, über den Bundesrat arbeitnehmerfeindliche Einschränkungen des Streikrechts durchzusetzen, die bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Tarifeinheitsgesetz von der Koalition verworfen wurden. Die SPD steht fest zum Grundrecht der Koalitionsfreiheit.

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