Ein klasse Gesetz, das in allen Bereichen deutliche Verbesserungen für Betroffene und Angehörige gebracht hat - das war der Tenor bei der Diskussion zur bisherigen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zu der der SPD-Bundestagsabgeordnete Bernd Rützel eingeladen hatte. Zusammen mit der behindertenpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Glöckner diskutierten rund 20 Gäste, überwiegend vom Fach, die Neuerungen des Gesetzespaketes.
Mehr Spielraum für Vermögensaufbau
„Menschen mit Behinderungen sollen ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Leben führen können – so wie alle anderen auch. Das ist der Grundgedanke von Inklusion. Und das ist das Ziel des Bundesteilhabegesetzes, das seit 2016 schrittweise umgesetzt wird“, erklärte Rützel einleitend. Konkret wurde Angelika Glöckner, die in ihrem Impulsreferat noch einmal wesentliche Aspekte des BTHG skizzierte: Kern des Gesetzes war die Herauslösung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe. Damit haben Betroffene seither deutlich mehr finanziellen Spielraum, denn als Bezieher von Eingliederungshilfe konnten erwerbstätige behinderte Menschen bisher praktisch kein eigenes Vermögen aufbauen. Sämtliche Beträge über 2600 Euro wurden auf die Sozialleistungen angerechnet. Seit 2020 liegt die Vermögensfreigrenze bei rund 50.000 Euro. Auch Partnereinkommen und -vermögen werden nicht mehr angerechnet.
Mehr Teilhabe am Arbeitsleben
Viel Lob gab es für die Verbesserungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt von Dieter Körber, Geschäftsführer der Mainfränkische Werkstätten GmbH. Schon die Wahlfreiheit zwischen Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), bei einem anderen Leistungsanbieter oder auf dem ersten Arbeitsmarkt sei eine gute Sache. Letzteres stelle quasi die Königsdisziplin dar, die mit dem „Budget für Arbeit“ eine gute Förderung bekomme. Mit ihr werden Arbeitgeber mit Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent unterstützt, wenn sie Menschen mit wesentlicher Behinderung beschäftigen. Ergänzend dazu werden die Kosten für die notwendige Anleitung und Begleitung an der Arbeitsstelle übernommen. Werkstätten für behinderte Menschen leisten großartige Arbeit, aber sie müssen durchlässig sein, sowohl in Richtung regulärer Arbeitsmarkt als auch zurück in die Werkstatt – war die einhellige Meinung. Beides werde von den Mainfränkischen Werkstätten aktiv verfolgt, so Körber. Um die 300 Unternehmen in der Region konnten mittlerweile für das Inklusionsprojekt »INklusiv! Gemeinsam arbeiten« gewonnen werden, und auch ein Rückkehrecht sei garantiert.
Beratungsangebot EUTB in Gemündener Altstadtpassage
Ein ganz wichtiges Puzzelteil, um passgenaue Unterstützung bei der Vielzahl an Leistungsangeboten und Hilfestellungen zu erhalten, ist die Beratung, die mit der „Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB) gestärkt wurde. Silvia Glassen die das EUTB-Stützpunktbüro in der Gemündener Altstadtpassage betreut, stimmte zu und erklärte, dass sie innerhalb eines Jahres bereits über 330 Beratungsgespräche geführt habe. Der hohe Bedarf in der Fläche zeige die Bedeutung des Beratungsangebotes, von dem sich die Bundestagsabgeordneten Rützel und Glöckner gemeinsam mit SPD-Landratskandidatin Pamela Nembach vor der Diskussionsveranstaltung im Gemündener EUTB-Büro ein Bild gemacht hatten.
Auch ein kurzer Besuch der Dorfgemeinschaft Hohenroth durfte im umfangreichen Besuchsprogramm von Angelika Glöckner nicht fehlen. Auch dort gab es Lob der Bewohner-Beiräte für das BTHG: Eine gute Sache sei, dass jetzt jeder ein eigenes Bankkonto haben könne, auch wenn das Haushalten mit dem Geld schon eine Herausforderung sei. Nach einem Dorfrundgang mit Alexander Seith (Bereichsleiter Arbeit) war die Sozialpolitikerin voll des Lobes für die vorbildliche Gemeinschaft.