Eine Frage der Gerechtigkeit: Die Grundrente ist beschlossen

03. Juli 2020

Was lange währt, wird endlich gut: Gestern haben wir im Bundestag die Grundrente beschlossen.

Wer mindestens 33 Jahre lang bei geringer Bezahlung gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat und eine niedrige Rente bezieht, hat ab Anfang 2021 Anspruch auf die Grundrente.

Die Grundrente ist keine Sozialhilfeleistung – ganz im Gegenteil: Sie wird durch eigene Arbeitsleistung erworben. Wer die nötigen Zeiten erworben hat und die Voraussetzungen für einen Grundrentenanspruch erfüllt, bekommt sie – genauso wie die Rente – von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt. Die Auszahlung wird automatisch erfolgen, ohne Antrag. Eine Vermögensprüfung, zum Beispiel des Wohneigentums, findet nicht statt.

Die gesetzliche Rente ist die tragende Säule der Alterssicherung in Deutschland. Die Grundlage für eine gute Rente legen anständige Löhne, deshalb setzen wir uns auch weiterhin für ordentliche Löhne ein, für einen höheren Mindestlohn, für eine starke Tarifbindung und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ein. Es ist aber auch unsere Aufgabe, den Konflikt in der Rente dort zu heilen, wo in der Vergangenheit zu niedrige Löhne gezahlt wurden. Mit der Grundrente sorgen wir dafür, dass Menschen nach einem langen Arbeitsleben ein Auskommen haben, das ihre Leistung besser anerkennt.

Deshalb bin ich sehr froh, dass sich die SPD mit diesem Kernprojekt dieser Legislaturperiode durchsetzen konnte.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Grundrente:

Info-Faltblatt_Grundrente (PDF, 244 kB)

FaktenpapierGrundrenteBMAS (PDF, 187 kB)

Teilen