Energiepreise sozial abfedern

Gerd Altmann | Pixabay

18. Februar 2022

Die steigenden Energiepreise belasten uns alle. Aber vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen sind sie eine hohe finanzielle Belastung.

Um soziale Härten zu vermeiden, wollen wir unter Federführung unserer Bauministerin Klara Geywitz einen einmaligen Heizkostenzuschuss zahlen. Neben 710.000 Wohngeld beziehenden Haushalten (rund 1,6 Millionen Personen) sollen auch rund 370.000 BAföG-Beziehende und rund 75.000 Aufstiegs-BAföG-Empfangende sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, diesen Zuschuss erhalten. Die Auszahlung an Beziehende von Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld erfolgt automatisch, Menschen, die BAföG und Aufstiegs-BAföG erhalten, bekommen den Zuschuss auf Antrag.

Wer wohngeldberechtigt ist, erhält die Einmalzahlung nach Haushaltsgröße gestaffelt, beginnend mit 135 Euro für 1-Personen-Haushalte, 175 Euro für 2-Personen-Haushalte und 35 Euro Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt. Wer (Aufstiegs-)BAföG bekommt, erhält einen Pro-Kopf-Zuschuss in Höhe von 115 Euro.

Diesen Gesetzentwurf beraten wir an diesem Freitag in 1. Lesung. Ziel ist es, dass die rund 2,1 Millionen Berechtigten den Zuschuss erhalten, noch bevor die Nebenkostenabrechnungen für die Heizperiode vorliegen. Dies ist üblicherweise ab dem Sommer der Fall.

Noch Fragen? Alle Antworten gibt es hier im FAQ des Bundesbauministeriums.

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