Es ist geschafft – Endlich ist der Mindestlohn für die gesamte Fleischbranche umsetzbar!

08. Mai 2014

Mit Kanzlermehrheit haben wir heute im Bundestag die dringend notwendige Aufnahme der Fleischbranche in den Katalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beschlossen. Damit ist der Weg frei für einen Mindestlohn für die gesamte Fleischbranche – auch für nicht tarifgebundene Betriebe – und für die zahlreichen, meist osteuropäischen Werkvertragsnehmer, die noch für Niedriglöhne arbeiten.

Hier können Sie sich meine heutige Rede dazu im Videoarchiv des Deutschen Bundestages anschauen.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie möchten wir das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zukünftig für alle Branchen öffnen. Die problembeladenen Zustände in der Fleischbranche machen es aber notwendig, hier sofort zu reagieren. Für überlange Arbeitstage von oft 12 bis sogar 15 Stunden am Tag, erhalten die häufig ausländischen Arbeitnehmer Armutslöhne, die kaum zum Leben in den überbelegten Mehrbettzimmern reichen.

Die Arbeitgeber haben jahrelang skrupellos daran gefeilt, ihren Gewinn auf Kosten der Mitarbeiter immer weiter zu steigern. Deshalb mussten wir unverzüglich tätig werden. Der nun auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bestehende Mindestlohn-Tarifvertrag hat damit international zwingende Wirkung und gilt für alle in- und ausländischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es wird auf diese Weise keine Schlupflöcher mehr geben!

Ab dem 1. Juli dieses Jahres erhalten dann alle Arbeitnehmer der Fleischbranche mindestens 7,75 Euro pro Stunde, ab dem 1. Dezember 8,00 Euro pro Stunde, ab dem de 1. Oktober 2015 8,60 Euro – also schon mehr als den gesetzlichen Mindestlohn – und ab dem 1. Dezember 2016 schließlich mindestens 8,75 Euro pro Stunde. Dadurch können noch vor der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Januar 2015 viele Tausend Menschen profitieren, deren Löhne nun – teils erheblich – erhöht werden.

Foto: ©Rainer Sturm / PIXELIO

Teilen