Deutschland braucht viele und gut qualifizierte Fachkräfte. Nur so können wir Wohlstand für alle sichern und unsere sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest aufstellen. Der Fach- und Arbeitskräftemangel zeigt sich bereits in vielen Branchen. Die Zahl der offenen Stellen ist auf einem Höchststand, auch Ausbildungsstellen können oftmals nicht besetzt werden. Der Umbau der Industrie hin zur Klimaneutralität bringt für viele Branchen Veränderungen mit sich. Der Arbeitsmarkt verändert sich, neue Berufe entstehen, andere Qualifikationen sind gefragt.
Bis 2035 müssen voraussichtlich rund sieben Millionen Fach- und Arbeitskräfte ersetzt werden. Das heißt: Wir müssen handeln, damit das nicht zur Wachstumsbremse wird. Dafür brauchen wir beides: Mobilisierung der inländischen Potenziale und Fach- und Arbeitskräfte aus dem Ausland.
Genau das regeln wir mit zwei Gesetzen: Wir müssen junge Menschen stärker dabei unterstützen, eine Ausbildung zu machen, und den Beschäftigten notwendige Weiterbildungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt ermöglichen. Gleichzeitig müssen wir kluge Köpfe und helfende Hände aus aller Welt für uns gewinnen. Für uns ist klar: Fachkräfteeinwanderung und Weiterbildung gehören untrennbar zusammen.
Wir führen eine Ausbildungsgarantie ein und fördern Weiterbildung
Mit dem Weiterbildungsgesetz gehen wir einen großen Schritt in Richtung Weiterbildungsrepublik. Mit der Ausbildungsgarantie führen wir einen Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz ein. Außerdem führen wir ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum und einen Mobilitätszuschuss ein, erleichtern die Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen und öffnen die außerbetriebliche Berufsausbildung auch für marktbenachteiligte Jugendliche.
Wir stärken die Weiterbildung Beschäftigter, indem wir die bestehenden Weiterbildungsmöglichkeiten vereinfachen und weiterentwickeln. Das bedeutet: Wir führen feste Förderhöhen ein und öffnen die Weiterbildungsförderung grundsätzlich für alle Betriebe. Im parlamentarischen Verfahren haben wir die Komplexität weiter reduziert, indem wir die Betriebsgrößenklassen für die Förderung der Lehrgangskosten und Arbeitsentgelte vereinheitlicht haben. Gerade auch für kleinere und mittlere Unternehmen haben wir die Förderkulisse damit weiter verbessert.
Zudem schaffen wir mit dem Qualifizierungsgeld eine neue Fördermöglichkeit. Beschäftigte, deren Arbeitsplatz vom Strukturwandel betroffen ist, unterstützen wir mit einer Qualifizierung dabei, als Fachkräfte im Unternehmen zu bleiben und dort neue Aufgaben zu übernehmen. Voraussetzung für das Qualifizierungsgeld ist, dass ein nicht unerheblicher Teil der Beschäftigten im Unternehmen aufgrund des Strukturwandels einen Bedarf an Qualifizierung hat. Außerdem ist eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender betriebsbezogener Tarifvertrag erforderlich.
Wir wollen mehr internationale Fach- und Arbeitskräfte gewinnen
Mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes haben wir eines der modernsten Einwanderungsmodelle weltweit. Damit eröffnen wir Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union künftig wesentlich mehr Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten.
Die Erwerbseinwanderung soll künftig auf drei Säulen basieren: Qualifikation, Erfahrung und Potenzial:
Qualifikation: Wer einen in Deutschland anerkannten Abschluss hat, kann heute schon als Fachkraft kommen. Künftig können die Fachkräfte jede qualifizierte Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen ausüben, unabhängig von ihrem Abschluss.
Erfahrung: Wer keinen formal anerkannten Abschluss hat, kann dennoch eine Arbeit in Deutschland aufnehmen. Voraussetzung: Zwei Jahre Ausbildung plus zwei Jahre Berufserfahrung, Mindestgehalt oder Tarifvertrag. Wer weiterhin eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses benötigt, kann auch im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft mit dem Arbeitgeber bereits in Deutschland arbeiten, vor Ort Deutschkenntnisse vertiefen und parallel das berufliche Anerkennungsverfahren betreiben. Gleichzeitig stärken wir die Abschlüsse der Außenhandelskammern, die als notwendige berufliche Qualifikation im Sinne dieser Säule anerkannt werden können.
Potenzial: Die Einführung der Chancenkarte schafft mehr Möglichkeiten, zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen. Sie basiert auf einem Punktesystem, bei dem unter anderem Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Voraufenthalte, Alter und mitziehende Partner:innen berücksichtigt werden. Die Chancenkarte erleichtert die Suche nach einem Arbeitsplatz deutlich und ermöglicht auch Probearbeiten und Nebentätigkeiten. Auch Bildungsmigration soll gestärkt werden, indem die Berufsausbildung und das Studieren in Deutschland noch attraktiver gemacht werden sollen.
Die Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration ist für uns ein sehr wichtiger Punkt. Aber wir wollen auch pragmatische Lösungen für diejenigen Fachkräfte schaffen, die bei uns im Asylverfahren sind. Dazu plant die Ampel, Asylsuchenden, die bereits die Voraussetzungen mitbringen, um in Deutschland als Fachkraft zu arbeiten, den unkomplizierten Wechsel in die Erwerbsmigration zu ermöglichen. Das gilt für alle Geflüchteten, die bis zum Stichtag Ende März eingereist sind.
Wir stehen für ein modernes Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das nachhaltige Einwanderung und Integration von Fach- und Arbeitskräften verbessert. Es kommen nicht nur Arbeitskräfte, sondern Menschen. Wir brauchen eine Willkommenskultur, die ihren Namen verdient - mit attraktiven Arbeitsangeboten und Tarifbindung. Im parlamentarischen Verfahren haben wir dafür gesorgt, dass es keine Aufweichung bei der Tarifbindung und den sozialen Standards und keine generelle Öffnung für Leiharbeit gibt.
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