Faire Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche schaffen – Ausbeutung von Arbeitnehmern und Ausnutzung von Werkverträgen beenden

03. April 2014

In meiner heutigen Bundestagsrede argumentierte ich für die von uns geplante Aufnahme der Fleischindustrie in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Damit schaffen wir die Basis, den zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften neu abgeschlossenen Mindestlohntarifvertrag auf alle Beschäftigten dieser Branche zu erstrecken.

Hier können Sie sich meine Rede im Videoarchiv des Deutschen Bundestages anschauen.

Das wollen wir jetzt so schnell wie möglich erreichen, damit schon bald rund 100.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen angemessenen Lohn erhalten – und zwar noch vor der Einführung eines von der SPD durchgesetzten flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015.

Damit wird einmal mehr deutlich: Das Tarifpaket mit dem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn hat bereits vor seiner Gültigkeit Gutes in Gang gesetzt.

Mit der Aufnahme der Fleischwirtschaft ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz kann der Anfang Januar vereinbarte Mindestlohn in der deutschen Fleischindustrie für alle Arbeitnehmer umgesetzt werden – unabhängig davon, ob es sich um eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer in regulärer Beschäftigung, in Leiharbeit oder um über Werkverträge mit Subunternehmen beschäftigte Menschen handelt. Der neue Mindestlohntarifvertrag über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gilt gerade auch für aus dem europäischen Ausland stammende Beschäftigte aus Werkvertragsunternehmen, die häufig in dieser Branche arbeiten.

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