Fraktion vor Ort: Bundesteilhabegesetz – Menschen mit Behinderung für ein selbstbestimmtes Leben unterstützen

Kerstin Tack bei ihrem Vortrag

08. März 2016

Etwa 70 Gäste, darunter viele Spezialisten aus Sozial- und Behindertenverbänden, waren meiner Einladung in das Hotel „Zur Schönen Aussicht“ nach Marktheidenfeld gefolgt, um in der Reihe „Fraktion vor Ort“ mit mir und Experten über das geplante Bundesteilhabegesetz zu diskutieren. Als kompetente Referenten standen mit Kerstin Tack, Bundestagsabgeordnete aus Hannover und behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, mein Kollege aus dem Landtag Georg Rosenthal und Stefan Sauer vom unterfränkischen Vorstand der AG Selbst Aktiv zur Seite.

Zur Kommunikation auf der Veranstaltung hatten wir zwei Gehörlosendolmetscher engagiert. Über den Besuch der Vertreter der Gehörlosenverbände mit mitunter weiter Anreise habe ich mich besonders gefreut.

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU wurden über 20 Handlungsaufträge zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen vereinbart. Das geplante Bundesteilhabegesetz ist ein großer Baustein der Maßnahmen, mit denen die SPD das Leben der Menschen im Land konkret verbessert.

Bundesteilhabegesetz – Menschen mit Behinderung stärken

Meine Kollegin Kerstin Tack berichtete in ihrem Inputreferat über die Anforderungen der SPD an ein neues Bundesteilhabegesetz über ihre Arbeit aus Berlin: „Für uns steht im Vordergrund, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung zu stärken und die vielen bürokratischen und finanziellen Hürden, die heute in den Weg gestellt werden, abzubauen.“

Teilhabeleistungen sollen zukünftig weitgehend unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt werden. „Auch Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Sparen“ führte meine Kollegin Kerstin Tack aus, „daher wollen wir das Schonvermögen von bisher 2.600 Euro auf zunächst 25.000 Euro und später 50.000 Euro anheben.“ Weiterhin sollen die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Familie nicht mehr für die Gewährung und Berechnung von Leistungen mit einbezogen werden.

Dass die SPD-Bundestagsfraktion Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern möchte, freut mich als Experten für Arbeits- und Sozialpolitik ganz besonders. „Werkstätten für behinderte Menschen leisten großartige Arbeit, aber sie müssen durchlässig sein“, so Kerstin Tack, „wir brauchen ein Rückkehrrecht vom regulären Arbeitsmarkt in Werkstätten für behinderte Menschen. Auch Menschen mit Behinderung sollen frei entscheiden können, wo und wie sie arbeiten wollen.“ Derzeit seien 23.000 Beschäftigte in Integrationsbestrieben tätig. „Diese hohe Zahl zeigt, dass diese Betriebe ein Erfolgsmodell darstellen. Die SPD-Fraktion will diese Einrichtungen zukünftig noch stärker unterstützen.“

Weiterhin setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion auch in der Behindertenpolitik für mehr betriebliche Mitbestimmung ein: „Zur Stärkung der Mitbestimmungsmöglichkeiten bringen wir zahlreiche Reformen auf den Weg: Einerseits sollen die Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretungen ausgebaut werden, andererseits stärken wir auch die Kompetenzen der Werkstatträte in den Behindertenwerkstätten. Für die SPD ist klar: Menschen mit Behinderung sind für uns keine Arbeitnehmer zweiter Klasse!“

Stefan Sauer von der AG Selbst Aktiv, der Arbeitsgemeinschaft für Menschen mit Behinderung innerhalb der SPD, wies auf die zahlreichen bürokratischen Hürden hin, die Antragsstellern in den Weg gelegt werden. Auch hier setzt das Bundesteilhabegesetz an: „Zuständigkeiten und Verfahren in der Behindertenhilfe müssen klarer verteilt werden. Es kann nicht sein, dass Betroffene von einer Behörde zur anderen geschickt werden, da sich jeder für nicht zuständig erklärt. Auch die Verfahren zur Feststellung der Bedarfe wollen wir bundeseinheitlich regeln – heute gibt es teilweise von Landkreis zu Landkreis unterschiedliche Kriterien.“, so meine Kollegin Kerstin Tack.

Diskussion mit Spezialisten

Besonders gefreut hat mich, dass nach dem Referat noch genug Zeit für eine ausführliche Diskussion blieb. Zahlreiche Betroffene – jeder und jede ein Spezialist auf seinem Gebiet – waren meiner Einladung gefolgt und konnten von ihren Erfahrungen aus der Praxis berichten und mit meinem Gast Kerstin Tack diskutieren.

Häufig kritisiert wurde die restriktive Vergabepraxis der Krankenkassen und Behörden für die Leistungen von Menschen mit Behinderung. „Es gibt einen Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget“, stellte Kerstin Tack klar, „Sie können sich diese Unterstützungsleistung einklagen.“ Mein Kollege Georg Rosenthal aus dem Landtag versprach, bei der Bezirksregierung nachzuhaken, wie die Vergabepraxis für diese Leistung aussieht.

Das Format „Fraktion vor Ort“ entwickelt sich zum Renner in meinem Wahlkreis – bei meinen Veranstaltungen zu den Themen Mittelstandspolitik, ärztliche Versorgung auf dem Land und Kommunalfinanzen konnte ich jedes Mal viele Interessierte begrüßen. Für mich zeigt das: Die SPD-Bundestagsfraktion bringt die Themen voran, die die Menschen im Land beschäftigen!

Teilen