Fraktion vor Ort zum Bundesteilhabegesetz

02. Februar 2016

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Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik finden die Belange von Menschen mit Behinderungen in einem Koalitionsvertrag themenübergreifende Berücksichtigung. Nahezu 20 Handlungsaufträge zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen wurden vereinbart. Das Bundesteilhabegesetz ist dabei das umfangreichste Vorhaben. Es soll in diesem Jahr verabschiedet werden und 2017 in Kraft treten. Mit diesem Gesetz will die SPD-Bundestagsfraktion Menschen mit Behinderungen endlich aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herausholen.

Sie sollen ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderungen außerdem mehr Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen.

Behinderung darf keine Armutsfalle sein!

Wir wollen bessere Rahmenbedingungen für eine menschenwürdige Teilhabe an Gesellschaft und Arbeit schaffen. Denn unsere Gesellschaft braucht alle Menschen, um sich fortzuentwickeln, und die Menschen brauchen die Gesellschaft, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Wir möchten Sie über unsere Vorhaben informieren und mit Ihnen darüber ins Gespräch kommen, wie wir gemeinsam eine inklusive Gesellschaft gestalten können.

Wir freuen uns auf eine angeregte Diskussion

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