Für eine gerechte Finanzierung unseres Gesundheitssystems

22. Oktober 2018

Mit dem Gesetz zur Entlastung gesetzlich Krankenversicherter entlasten wir zum 1. Januar 2019 alle Arbeitnehmenden, die gesetzlich krankenversichert sind, alle Selbstständigen, die sich gesetzlich versichern wollen und verbessern die soziale Absicherung für ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten auf Zeit.

DAS HABEN WIR ERREICHT

Wiedereinführung der Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung: Der bislang einseitig von den Arbeitnehmenden zu zahlende Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird zukünftig wieder zur Hälfte von den Arbeitgebenden gezahlt. Der Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei durchschnittlich 1 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Arbeitnehmende bedeutet das eine Entlastung ihres Bruttoeinkommens im Durchschnitt um 0,5 Prozent. Auch Rentnerinnen und Rentner profitieren. Ihr Zusatzbeitrag wird künftig zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen.

Niedrigere Beitragssätze für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung: Der Mindestbeitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung wird für Selbstständige mehr als halbiert. Ab dem 1. Januar 2019 beträgt der monatliche Mindestbeitrag nur noch 161 Euro statt bisher 342 Euro. Während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld fallen darüber hinaus künftig keine Mindestbeiträge mehr an, wenn in dieser Zeit keine Einnahmen aus der Beschäftigung erzielt werden.

Wechsel in die GKV für ehemalige Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten: Soldatinnen und Solda-ten auf Zeit haben ab Januar 2019 nach ihrer Dienstzeit einheitlich Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung und bekommen statt der bisherigen Beihilfe einen Zuschuss zu den Beiträgen. Außerdem können seit dem 15. März 2012 ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die bereits älter als 55 Jahre sind, künftig in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

DAS BEDEUTET

Mit diesem Gesetz setzen wir zentrale Forderungen des SPD-Bundestagswahlprogramms um. Die SPD steht für eine solidarische Finanzierung des Gesundheitssystems. Viele Jahre haben wir deshalb gemeinsam mit den Gewerkschaften dafür gekämpft, dass Arbeitgebende und Arbeitnehmende wieder gleich hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Dass wir dies in den Koalitionsverhandlungen Anfang des Jahres durchsetzen konnten, war ein großer Erfolg.

Auch die Senkung des Beitragssatzes für Selbstständige mit geringem Einkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet und schafft deutlich mehr Beitragsgerechtigkeit.

Leider war die Union nicht dazu bereit, den zukünftig freiwillig gesetzlich versicherten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu eröffnen. Dazu wäre die Anerkennung der Dienstzeit als Vorversicherungszeit für die KVdR notwendig gewesen. Wir erwarten, dass diese Frage im Rahmen der Erarbeitung und Beratung des Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr noch einmal aufgerufen wird und die Bundesverteidigungsministerin hier Verantwortung für die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit übernimmt.

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