Wir wollen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich weiter ausbauen und neue Möglichkeiten im Alltag geben.
Dazu gehört u.a. dass Assistenzhunde künftig Zutritt zu typischerweise der Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtungen haben sollen – auch wenn Hunde sonst verboten sind.
Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die Menschen mit einer Beeinträchtigung bei der Bewältigung ihres Alltags helfen. Sie tragen dadurch dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstbestimmtes, unabhängiges Leben führen können. Schon im November 2014 konnte ich mich vom Können der Assistenzhunde überzeugen: Assistenzhunde zeigen ihr Können im Deutschen Bundestag
Die Halter*innen von Assistenzhunden, zu denen auch Blindenführhunde zählen, erfahren jedoch häufig, dass ihnen der Zutritt zu öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten und Einrichtungen mit ihrem Hund verweigert wird, zum Beispiel zu Behörden, Arztpraxen, Geschäften oder Theatern. Wir schaffen nun bundesweit einheitliche Zutrittsregelungen für Mensch-Tier-Gespanne und bauen so Barrieren ab. Darüber hinaus unterstützen wir finanziell die Ausbildung von bis zu 100 Hunden zum Assistenzhund.
Zusätzlich wollen wir als SPD-Fraktion, dass auch eine Kostenübernahme für Assistenzhunde geprüft wird. Bislang werden Assistenzhunde - anders als Blindenführhunde - nicht als Hilfsmittel zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung anerkannt. Für sie werden entsprechend bisher auch keine Kosten übernommen.
Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, eine Gleichstellung von Assistenzhunden als Hilfsmittel nach dem Vorbild der Blindenführhunde im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung zu prüfen.