Scheinselbstständigkeit, Behinderung von Betriebsräten, Lohnprellung – die Liste der Verstöße ist lang, die ich von Sarah Jochmann erfährt.
In Berlin traf ich mich mit einer der Gründerinnen der Organisation „Liefern am Limit“, die gemeinsam mit der Gewerkschaft NGG für die Rechte von Fahrradkurieren kämpft und die besorgniserregenden Arbeitsbedingungen dieser Berufsgruppe schilderte.
So würden die Unternehmen den vereinbarten Stundenlohn durch Eigenleistungen der Angestellten wie etwa das Fahrrad und anstehende Reparaturen desselben systematisch unterwandern. Auch Arbeitsmittel wie Mobiltelefone und warme Winterkleidung müssten häufig selbst beschafft werden. Ein weiteres Problem ist die Behinderung bei der Gründung von Betriebsräten, die die Unternehmen mit aller Gewalt verhindern wollten. Sie berichtete von dem erfolgreichen Fall einer Betriebsratsgründung, bei der im Anschluss kein Vertrag der Betriebsratsmitglieder verlängert wurde.
„Das ist nicht hinnehmbar! Deshalb plädiere ich dafür, dass befristet Beschäftigte, die in einen Betriebsrat gewählt wurden, einen besonderen Schutz erhalten, der zu ihrer Entfristung führt. Die CDU/CSU-Fraktion wehrt sich entschieden dagegen – aber wir müssen das unbedingt angehen.
Inzwischen hat das betroffene Unternehmen vollständig auf Freelancer umgestellt. Angesichts der Tatsache, dass diese häufig nur für ein Unternehmen arbeiten und sich ihre Aufträge nur bedingt frei auswählen können, steht allerdings zu bezweifeln, ob es sich dabei nicht um Scheinselbständigkeit handelt.
Insgesamt arbeiten in Deutschland geschätzt 10.000 Menschen bei Deliveroo, Foodora und Lieferando, die auf die Auslieferung von Essen durch Fahrradkuriere setzen.