Gute Nachricht bei sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen

14. Juni 2018

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss veröffentlicht, der vielen Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen helfen kann.

Das Gericht hat klargestellt, dass das gesetzliche Verbot von mehrfach befristeten Arbeitsverträgen ohne Sachgrund nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Eine erneute sachgrundlose Befristung bei demselben Arbeitgeber ist auch nach einer mindestens dreijährigen Pause nicht erlaubt. Das Verfassungsgericht hat somit klar dem Bundesarbeitsgericht widersprochen. Das höchste Arbeitsgericht hatte 2011 damit begonnen, diese Regelung nachlässiger auszulegen.

Ich freue mich, dass jetzt Klarheit zugunsten der Beschäftigten herrscht. Der Gesetzgeber hat klar festgelegt, dass niemand nach zwei Jahren der sachgrundlosen Befristung nochmals beim selben Arbeitgeber befristet werden kann. Für betroffene Beschäftigte ist dieses Urteil eine Chance, weil sie nun gerichtlich überprüfen lassen können, ob sie nicht eigentlich Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben.

Oft kommen Leute auf mich zu, die sich gegen die ausufernden Befristungen aussprechen. Oder Leute, die Probleme mit ihren befristeten Arbeitsverträgen haben. Dieses Urteil kann einige Konfliktfälle auflösen.

Doch auch darüber hinaus bleibt bei den Befristungen noch viel zu tun. Deshalb hat die SPD in den Koalitionsverhandlungen mit der Union vereinbart, dass es künftig keine Befristung mehr geben darf, wenn mit demselben Arbeitgeber vorher schon ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder wenn ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von fünf oder mehr Jahren bestanden haben – unabhängig davon, ob die Befristungen mit oder ohne Sachgrund waren.

Bei Fragen zu Befristungen im Arbeitsrecht und den SPD-Plänen für Verbesserungen können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger auch jederzeit an mein Berliner Büro wenden.

Teilen