Hinzuverdienst in der Kurzarbeit

17. April 2020

Das Sozialschutz-Paket ermöglicht es Bezieherinnen und Beziehern von Kurzarbeitergeld, in systemrelevanten Bereichen auszuhelfen und dabei mehr vom Hinzuverdienst zu behalten. Diese Regelung wird nun ausgeweitet.

Bestimmte Branchen und Berufe sind in der Krise für das öffentliche Leben, die Sicherheit und die Versorgung der Menschen unabdingbar. Hierzu gehören insbesondere das Gesundheitswesen mit Krankenhäusern und Apotheken aber auch die Landwirtschaft und die Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln. Es muss sichergestellt sein, dass ausreichend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Bereits am 25. März hat der Bundestag daher im Eilverfahren beschlossen, dass vorübergehend auf die vollständige Anrechnung des Entgelts aus einer solchen, während Kurzarbeit aufgenommenen Beschäftigung verzichtet wird.

Das weiten wir nun aus: Galt bisher, dass auf Anrechnung bis zur Höhe des ursprünglichen Gehalts verzichtet wird, regeln wir nun, das Beschäftigte in Kurzarbeit den gesamten Hinzuverdienst behalten können – unabhängig von ihrer Lohnhöhe, bevor sie in Kurzarbeit gehen mussten.

Damit verbessern wir die Einkommenssituation von Beschäftigte in Kurzarbeit – und erhöhen gleichzeitig den Anreiz für sie, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen aufzunehmen.

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