IN WÜRDE LEBEN – IN WÜRDE STERBEN

12. Oktober 2015

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung berichtete meine Fraktionskollegin Kerstin Griese und ich im CVJM-Haus Würzburg über den aktuellen Stand der vier fraktionsübergreifenden Gesetzesinitiativen zum Thema Sterbehilfe. Die Entwürfe sollen im November dem Deutschen Bundestag zur Beratung und Abstimmung vorgelegt werden. Etwa 50 Interessierte nutzten nach den Eingangsstatements die Möglichkeit, den beiden Abgeordneten ihre Bedenken und Anregungen mitzuteilen und Fragen zu stellen.

Unter den Gästen waren unter anderem Dr. Josef Schuster, Vorsitzender des Zentralrates des Juden in Deutschland, sowie Vertreter anderer Religionsgemeinschaften und ihr nahestehender Einrichtungen, wie etwa Schwestern vom Kloster Oberzell, Karl-Peter Büttner vom Diözesanrat der Katholiken und Arwed Driehaus von den Johannitern. Des Weiteren waren Vertreter der Ärzteschaft anwesend und Vertreter von Einrichtungen und Organisationen, die in Pflege, Palliativ- und Hospizwesen tätig sind. So konnten die Bundestagsabgeordneten unter anderem Dr. Rainer Schäfer von der Palliativstation des Juliusspitals, Annemarie Heiß vom Hospizverein Würzburg, Dr. Christian Pfeiffer von der Kassenärztlichen Vereinigung Hausärzte und Jürgen Görgner vom Hans-Sponsel-Haus der Arbeiterwohlfahrt begrüßen. Die Bandbreite der Fragen und Redebeiträge reichte von Suizidprävention bis hin zu rechtlichen Herausforderungen. Deutlich wurde dabei, dass eine klare Regelung der Sterbehilfe mit besseren Bedingungen in der Pflege und einem Ausbau der Hospiz- und Palliativarbeit einhergehen muss. Beide Abgeordneten betonten, wie wichtig es ihnen sei, mit Betroffenen und gesellschaftlichen Gruppen immer wieder das Gespräch zu suchen, um deren Meinungen zu erfahren. Rützel stellte fest: „Das Sterben gehört zum Leben dazu, doch dafür gibt es kein Drehbuch. Uns ist wichtig, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um Ängste abzubauen und Klarheit zu schaffen für alle Betroffenen, also Kranke, Angehörige und Ärzte.“

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Parlament die Beratungen mit einer Orientierungsdebatte begonnen, bei der Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) den Versuch, eine Regelung zu treffen, „das vielleicht anspruchsvollste Gesetzgebungsprojekt dieser Legislaturperiode“ nannte. Knapp ein Jahr später soll nun die Entscheidung fallen, ob und in welcher Form Sterbehilfe erlaubt sein soll. Alle vier Entwürfe zielen dabei darauf ab, geschäftsmäßig organisierte Formen der Sterbehilfe zu unterbinden. Dennoch gibt es Unterschiede. Die Vorschläge reichen dabei von einem völligen Verbot bis hin zu der geregelten Freigabe von Beihilfe zum Suizid. Hilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland – wie die Selbsttötung selbst – nicht strafbar, und das machen sich Sterbehilfevereine wie EXIT zunutze. Im Fokus des Interesses stand bei der Abendveranstaltung im CVJM-Heim der Entwurf, der maßgeblich von Kerstin Griese mitverfasst wurde und zu dessen Unterstützern Bernd Rützel zählt. Er hat derzeit die meisten Befürworter und wird von Abgeordneten aus allen Fraktionen getragen. Im November wird sich zeigen, ob dieser Vorschlag eine Mehrheit findet.

Es war den Abgeordneten wichtig deutlich zu machen, dass man auch als schwacher und kranker Mensch ein Leben in Würde führen kann. Daher gelte es bei der Definition, ab wann ein Leben nicht mehr menschenwürdig ist, äußerst vorsichtig zu sein. Gesellschaftlicher Druck, der Alte, Kranke und Schwache in den Tod treiben könnte, darf nicht entstehen.

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