Mit dem Ausbau des Unterhaltsvorschusses kommen wichtige Verbesserungen für Alleinerziehende: Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss auch für Kinder über 12 Jahre bis zur Volljährigkeit gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfällt.
Wir helfen damit nicht nur den Alleinerziehenden, sondern stärken die Kinder, die von einer Trennung der Eltern betroffen sind. Sie dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn kein oder kein regelmäßiger Unterhalt gezahlt wird. Alle, deren Kinder von der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses profitieren können, sollten jetzt Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt aufzunehmen.
Weitere Informationen zum verbesserten Unterhaltsvorschuss und den Voraussetzungen für diese Leistung finden sich im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Familien-Wegweisers.