Die Corona-Pandemie hat viele Branchen in eine dramatische Lage versetzt - so auch die Busbranche im Reisesegment. Im Gespräch mit Martina Träger von Greser Reisen in Marktheidenfeld habe ich deutlich gemacht, dass es wichtig ist, dass wir jetzt die heimischen Reisebusunternehmen unterstützen. Seit 30. Mai ist der Betrieb von bayerischen Reisebusunternehmen rein faktisch wieder möglich. Allerdings mache die Mindestabstandspflicht von 1,50 m im Bus zwischen Fahrgästen die Durchführung von Fahrten unrentabel, erklärte die Busunternehmerin. Durch das Verbot, Gruppen zu befördern entfalle zudem das wichtigste Geschäftsfeld von mittelständischen Busreiseunternehmern: Der gesamte Mietomnibusverkehr (Vereins- und Gruppenfahrten).
„Seit März haben wir keine Einnahmen“, brachte es Martina Träger auf den Punkt. Ihr Unternehmen ist bei der Vergabe der Buslinien in Main-Spessart im vergangenen Jahr leer ausgegangen, womit sich seither das Tätigkeitsfeld von Greser Reisen auf klassische touristische Busreisen beschränkt. Für den kompletten Einnahmeausfall, gebe es bis heute keine finanzielle Entschädigung, die Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmer mit bis zu fünf Beschäftigten in Höhe von 9000 Euro für drei Monate ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund halte ich die im Konjunkturpaket von den Koalitionsspitzen vereinbarten Überbrückungshilfen und die Senkung der Mehrwertsteuer für wichtige Impulse für die Reisebusunternehmen. Die Details sind nun im Gesetzgebungsverfahren zu regeln. Ich mache mich dafür stark, dass auch der Ersatz fahrzeugbezogener Kosten während der Stehzeit (Vorhaltekosten) z.B. im Rahmen der Überbrückungshilfen Berücksichtigung findet. Auch eine Verlängerung der Hilfsmaßnahmen für länger betroffenen Branchen über August hinaus halte ich für denkbar.
Wichtig ist aber auch, dass es nun mit dem Reisebusverkehr wieder losgeht. Die Erlaubnis zur Wiederaufnahme des Betriebs zum 30. Mai ist somit auch grundsätzlich positiv zu bewerten, stimmte mir Martina Träger zu. Dennoch seien die bayerischen Vorschriften sehr rigide, auch im Verhältnis zu Verordnungen in anderen Bundesländern: „Bei uns sind Maskenpflicht und ein Mindestabstand von 1,5 m im Bus vorgeschrieben. Eine der beiden Maßnahmen würde völlig ausreichen, zumal die Sicherheitsstandards schon vor Corona nachgewiesen sehr hoch waren“, so Träger. Diese unterschiedliche Handhabe werde ich erneut thematisieren. Als Mitglied im Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages habe ich in den vergangenen Wochen und auch zuletzt beim bundesweiten Aktionstag zur Rettung der Busunternehmen in Berlin mit etlichen Branchenvertretern gesprochen. Ich finde es nicht in Ordnung, dass Unternehmen wie Flixbus fahren dürfen, ohne dass ein Mindestabstand eingehalten werden muss, allein mit der Begründung, dass diese als Linienverkehr unterwegs seien, während unsere heimischen Unternehmen zu harten Auflagen verdonnert sind. Hier erwarte ich baldige Änderungen aus München.