Landwirtschaft und Naturschutz – auskömmlich und Hand in Hand, das ist was wir wollen: Landwirte sollen von ihrer Hände Arbeit gut leben können, und Natur und Umwelt zugleich in einem intakten Zustand sein. Vor dem Hintergrund der Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) ist dazu ein leistungsgerechtes Fördersystem von dem die Landwirtschaftsbetriebe und die Umwelt gleichermaßen profitieren notwendig.
Höfesterben, Artensterben und ein schlechter Zustand unserer Natur sind mitunter Ausdruck einer verfehlten Agrarförderung. Umso mehr begrüße ich den jetzt erzielten Kompromiss der Agrarminister von Bund und Ländern, wie die GAP für Deutschland aussehen kann. Eine bayernweite Anfrage des Bund Naturschutz (BN) an die örtlichen Bundestagsabgeordneten hatte den Aushandlungsprozess von Bund und Ländern begleitet.
Beide Säulen der EU-Agrarförderung auf neue Beine gestellt
Die Einigung der Minister sieht vor, dass zukünftig 25 Prozent der EU-Direktzahlungen an deutsche Landwirte an Klima- und Umweltmaßnahmen geknüpft sind. Bislang war ausschließlich die Fläche eines Betriebs das entscheidende Auszahlungskriterium, wodurch gerade die kleinteilige Landwirtschaft und mittelständische bäuerliche Familienbetriebe benachteiligt wurden. Gerade diese sind es, die unsere Natur schützen und unsere Kulturlandschaft pflegen, wie ich regelmäßig von den Landwirten der Region gespiegelt bekomme. Zusätzlich sollen zunächst zehn Prozent aus der sogenannten ersten Säule der Direktzahlungen in die zweite Säule für den ländlichen Raum fließen und unter anderem nachhaltiger Landwirtschaft, Tierwohl und Ökolandbau zugutekommen. Im Jahr 2026 soll der Prozentsatz für die Umschichtung des Geldes in diese zweite Säule dann bei 15 Prozent liegen. Gut ist, dass die Konferenz die unzureichenden Vorschläge von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner (CDU) jeweils nach oben korrigiert und sich damit unseren SPD-Positionen angenähert hat.
EU-Verhandlungen halten an
Gleichwohl muss nun auch auf EU-Ebene die Einsicht Einzug halten, dass das aktuelle Fördersystem, das die Auszahlung des Großteils der Gelder nahezu bedingungslos an die Größe der Betriebe bzw. bewirtschaftete Fläche koppelt, keine Zukunft hat. Dort verhandeln aktuell EU-Kommission, EU-Parlament und die Agrarministerien der EU-Staaten über den Rahmen der Agrarreform. Deren Entscheidungen sind letztlich auch bindend für uns – sprich EU-Recht geht vor nationalem Recht. Im Zweifelsfall müssten unsere Pläne nach Abschluss der EU-Verhandlungen also angepasst werden.
Die Antworten auf die Detailfragen des BUND Naturschutz Bayern über die künftige Ausgestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik in Europa finden sich hier: 2021-03_BUND UMFRAGE GAP
Hintergrund:
Die EU-Agrarpolitik ist ein komplexes Konstrukt und im Grunde in zwei Bereiche aufgeteilt. Zum einen werden jährlich Gelder ausgezahlt, die in den sogenannten Direktzahlungen zusammengefasst werden. Sie machen den Großteil des Geldes aus und werden zumeist anhand der Fläche eines Betriebs ausgezahlt.
Zum anderen gibt es Finanzmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums. Das sind Beträge, die für meist siebenjährige Programme zur Verfügung stehen und etwa für langfristige Umweltmaßnahmen genutzt werden können.
Die Förder-Leitlinien der GAP werden in der Regel alle sieben Jahre beschlossen und richten sich nach den mehrjährigen Haushaltsplänen der EU.