Die weltweite Achtung von Menschenrechten ist ein verpflichtender Bestandteil der unternehmerischen Verantwortung und ein notwendiger Beitrag im Kampf gegen weltweite Kinder- und Sklavenarbeit. Das ist der Kern des Lieferkettengesetz. Unter dem Titel „doudrü g'hört geredt“ hatte ich unlängst zu einem öffentlichen Informations- und Diskussionsabend in mein Wahlkreisbüro nach Gemünden eingeladen.
Anlass waren unter anderem Berichte über eine Abschwächung des EU-Lieferkettengesetzes auf Betreiben von Wirtschaftslobbyisten und der Umgang des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem deutschen Lieferkettengesetz. So soll laut Recherchen durch Personalpolitik und Eingriffe in die Arbeit der zuständigen Behörde die Kontrolle weitgehend untergraben worden sein. „Menschenrechte dürfen nicht unter die Räder kommen“, hieß es aus dem Teilnehmerkreis.
Mir ist das Thema ein Herzensanliegen. Als Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion war ich von Beginn an an der Ausarbeitung des deutschen Lieferkettengesetzes beteiligt, das im Juni 2021 im Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Ich erinnere mich gut an die vielen Gespräche mit weit über einhundert Unternehmen und den harten Verhandlungen mit unserem damaligen Koalitionspartner CDU/CSU. Aus deren Reihen kam großer Widerstand, aber auch einige Befürworter, wie der damalige Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU).
Seit 2023 gilt das Gesetz und verpflichtet inzwischen Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten wahrzunehmen. Ein großer Fortschritt für die betroffenen Menschen – Kinder, Frauen und Männer, die lange unter miserablen Arbeitsbedingungen schuften mussten – aber auch ein Gewinn für die Unternehmen, die schon sich schon lange auf den Weg gemacht und für faire Arbeit investiert haben.
Aus der Runde wurde von „schlimmen Berichten über ausbeuterische Kinderarbeit“ berichtet. Gleichzeitig werde immer wieder über eine „vermeintlich zu große Bürokratie geschimpft, die mit dem Lieferkettengesetz verbunden sei“. Bei den Teilnehmern lautete die Zusammenfassung: „Das muss man sich vorstellen: Entbürokratisierung auf Kosten von Menschenleben.“ Den Vorwurf des Bürokratiemonsters konnte ich im Weiteren entkräften: Zum einen gibt es einen Standardfragebogen für Unternehmen. Zum anderen stand das Lieferkettengesetz nach einer Umfrage von Yougov unter 1350 deutschen Unternehmen im April 2025 nur auf Platz 15 hinsichtlich des größten Handlungsbedarfs zur Entlastung der deutschen Wirtschaft.
Vor diesem Hintergrund sehe ich die Entwicklung auf europäischer Ebene mit Sorge. Die EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten war 2024 verabschiedet worden und sollte europaweit einheitliche Standards schaffen. Das bereits abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren wurde aber noch einmal aufgeschnürt, nur um die Beschlüsse im Nachhinein zu verwässern. So hat die konservative Europaparlamentsfraktion um CDU und CSU mit Stimmen rechtsextremer Parteien wesentliche Einschnitte beim Schutzniveau erreicht. Dazu zählen beispielsweise die Komplettstreichung des Klimaplans oder die Minderung des Anwendungsbereichs bei Unternehmen erst ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. Euro Jahresumsatz. Bis Mitte 2028 soll die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden und sich die betroffenen Unternehmen ein Jahr später daran halten müssen.
Die politische Auseinandersetzung dürfte damit weitergehen. Für mich ist die Debatte mehr als eine technische Frage europäischer Gesetzgebung. Hinter den Paragraphen stehen konkrete Menschen und ihre Arbeitsbedingungen. Und damit ist für mich die Diskussion darüber, wo die Grenze zwischen notwendiger Vereinfachung und einer Aushöhlung verbindlicher Standards verläuft, längst nicht abgeschlossen.