Die Digitalisierung verändert die Art und Weise wie wir in Zukunft arbeiten, produzieren und leben. Um auch in Zukunft qualifizierte Arbeitsplätze zu sichern, müssen wir die Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessern.
Zugleich wird der Arbeitsmarkt der Zukunft zunehmend von flexiblen Arbeitsformen geprägt sein. Deshalb müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen besser geschützt werden.
DAS HABEN WIR ERREICHT
Das Qualifizierungschancengesetz gibt Antworten auf den digitalen Strukturwandel, in dem es einen umfassenden Zugang zur Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit eröffnet. Nach Unternehmensgröße gestaffelt, werden Weiterbildungskosten übernommen. So erhalten:
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte) bis zu 100 % Lehrgangskostenübernahme und bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss;
Kleine und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte) bis zu 50 % für Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt;
Größere Unternehmen (mehr als 250, aber weniger als 2.500 Beschäftigte) bis zu 25% für Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt;
Große Unternehmen (mehr als 2.500 Beschäftigte) bis zu 15 % bzw. bei Sozialpartnerbeteiligung bis zu 20 % für Lehrgangskosten und 25 % für Arbeitsentgelt.
Engagieren sich die Sozialpartner in Sachen Weiterbildung, so wird dies, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, bei der Höhe der Zuschüsse positiv berücksichtigt.
Auf der anderen Seite brauchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in neuen, flexiblen Arbeitsformen mehr Schutz durch den Sozialstaat. Durch den erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld, insbesondere für diejenigen, die häufig nur kurzfristig beschäftigt sind, wird es zukünftig mehr Sicherheit geben. Wer innerhalb von 30 Monaten mindestens zwölf Monate Versicherungszeiten nachweisen kann, kann künftig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen. Das war für befristet Beschäftigte in der bisher geltenden Frist von 24 Monaten oft schwierig. Künftig hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer sechs Monate mehr Zeit, die notwendigen Versicherungszeiten zusammenzubekommen. Damit erlangen mehr Menschen, die nicht durchgängig beschäftigt sind, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ergänzt wird dies durch eine Erweiterung der Regelung, die im Volksmund oft auch Künstlerregelung genannt wird. Konkret: Künftig werden auch Beschäftigungen berücksichtigt, die auf nicht mehr als 14 Wochen statt bisher zehn Wochen angelegt sind. Auch werden höhere Verdienste als bisher berücksichtigt. Dadurch wird mehr Beschäftigten der Zugang zum Arbeitslosengeld eröffnet.
Außerdem senken wir den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung dauerhaft um 0,4 Prozentpunkte und für die nächsten vier Jahre per Verordnung sogar um 0,5 Prozentpunkte. Damit schaffen wir eine gute Balance zwischen Beitragsentlastung, Krisenrücklagen und verbesserten Versicherungsleistungen. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2019 der Arbeitslosenversicherungsbeitrag nicht mehr 3 % des Bruttolohnes, sondern nur noch 2,5 % betragen wird. Für eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmerin mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro im Monat bedeutet das eine Entlastung in Höhe von 90 Euro im Jahr.
DAS BEDEUTET
Das Qualifizierungschancengesetz ist ein konkreter Schritt zur aktiven Gestaltung des Wandels in der Arbeitswelt im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Wir verzahnen arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente und bündeln Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern. Gleichzeitig wird Sicherheit im digitalen Wandel mit neuen Chancen für alle Beschäftigten verbunden und gerade durch Qualifizierung ein größeres Maß an persönlicher Freiheit ermöglicht. Mit dem Ausbau der Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten stellen wir die Weichen für eine Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung hin zu einer Arbeitsversicherung.