Mehr Rechte und mehr Schutz für Betriebsräte

Foto-Rabe, pixabay

07. April 2021

Das Recht der Arbeitnehmer, im Unternehmen mitzubestimmen, wird zunehmend in Frage gestellt. Nun sollen die Betriebsräte gestärkt und fit für die Zukunft gemacht werden. Die Verbesserungen im Überblick.

Überall, wo es Betriebsräte und mit ihnen betriebliche Mitbestimmung gibt, ist Arbeit sicherer und besser geschützt. Aber betriebliche Mitbestimmung fällt nicht vom Himmel, sondern musste und muss weiter hart erkämpft werden. Und sie wird immer noch fast täglich in Frage gestellt.

Deshalb setzt sich die SPD-Fraktion dafür ein, dass diejenigen, die einen Betriebsrat gründen wollen, besser geschützt werden und mehr Rechte bekommen. Dazu hat das Kabinett endlich den Gesetzentwurf zur Betriebsrätemodernisierung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verabschiedet.

Die große Bedeutung der Mitbestimmung für die Beschäftigten wie auch für das Unternehmen kenne ich durch meine lange Arbeit als Personal- und Betriebsrat. Deshalb bin ich sehr froh, als Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion dieses Gesetz im nun folgenden parlamentarischen Verfahren verhandeln zu dürfen.

Das sind die wichtigsten Verbesserungen:

Betriebsräte leichter gründen und besser schützen - Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens

Betriebsratswahlen sind zentral für die Legitimation der Betriebsräte. Für kleinere Betriebe gibt es ein vereinfachtes Wahlverfahren, es ist schneller und braucht weniger Formalitäten. Dieses vereinfachte Verfahren sollen mehr Beschäftigte und Betriebe nutzen können: Denn die Erfahrungen in den Betrieben, die das vereinfachte Verfahren nutzen, zeigen: Es macht Betriebsratsgründungen leichter.

Einfacher Wahlvorschläge machen

Damit wahlberechtigte Arbeitnehmer*innen Wahlvorschläge zur Wahl eines Betriebsrats machen können, müssen Unterstützungsunterschriften gesammelt werden. Um künftig mehr Beschäftigte zu motivieren, sich zur Wahl zu stellen, werden die Schwellen zur Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. So müssen in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten keine Unterschriften mehr vorliegen, in Betrieben mit 20 bis 100 Beschäftigten reichen künftig schon zwei unterstützende Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder zwanzigste Wahlberechtigte seine Unterstützung dokumentieren, 50 Unterschriften reichen immer.

Mehr Schutz für Betriebsratsgründer*innen vor Kündigungen

Gerade bei Neugründungen von Betriebsräten wird immer wieder versucht, eine Wahl zu verhindern und Initiator*innen zu kündigen. In einer Befragung hauptamtlicher Gewerkschafter (IGM, IGBCE, NGG) gab es bei jeder siebten erstmaligen Betriebsratswahl Behinderungsversuche durch den Arbeitgeber. Deshalb soll es mehr Schutz für die Betriebsratswahl geben, insbesondere vor Kündigungen.

Bisher gibt es nur für die ersten drei Personen, die zu einer Wahlversammlung einladen, einen Kündigungsschutz vor ordentlichen Kündigungen. Künftig sollen es sechs Personen sein. Vorbereitungen zu einer Betriebsratswahl und die Versuche, Betriebsratswahlen zu behindern, beginnen aber schon, bevor überhaupt eine Einladung versandt wird.

Daher sollen auch in dieser Vorfeld-Phase Initiator*innen vor ordentlichen verhaltens- und personenbedingten Kündigungen geschützt sein, wenn sie eine beglaubigte Erklärung abgeben, dass sie einen Betriebsrat gründen wollen und mit Vorbereitungen zur Gründung eines Betriebsrats beginnen.

Mehr Mitbestimmung - Mehr Mitbestimmung bei Weiterbildung

Wir wollen die Rechte der Betriebsräte bei der Weiterbildung stärken und das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung verbessern: Bei Fragen der Berufsbildung soll nicht nur mit dem Arbeitgeber beraten werden können, sondern es müssen sich beide Seiten auch auf konkrete Weiterbildungsmaßnahmen einigen. Gelingt ihnen keine Einigung, kann jede Seite die Einigungsstelle um Vermittlung anrufen, um eine Einigung zu erzielen.

Mehr Mitbestimmung bei Anwendungen von künstlicher Intelligenz im Betrieb Künstliche Intelligenz (KI) kann bei der Personalauswahl aber auch bei Arbeitsverfahren und -abläufen eingesetzt werden. Es soll daher klargestellt werden, dass der Betriebsrat bei Auswahlrichtlinien für Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen und bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen unverändert mitzubestimmen hat, auch wenn KI genutzt wird.

Mehr Mitbestimmung bei mobiler Arbeit

Um betriebliche Regelungen zur mobilen Arbeit zu fördern, schaffen wir ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit. So können die Betriebsräte für einen einheitlichen und verbindlichen Rechtsrahmen bei mobiler Arbeit eintreten, um die Interessen der Beschäftigten zu stärken.

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