Ab 01.01.2020 werden mehr Menschen mehr Wohngeld erhalten. Dafür hat heute das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren begonnen.
In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause sind im Deutschen Bundestag zahlreiche Beschlüsse gefasst und Gesetze auf den Weg gebracht worden. Start des Parlamentarischen Verfahrens war unter anderem für das Wohngeldstärkungsgesetz. Ich halte das Gesetz für einen wichtigen sozialpolitischen Fortschritt.
660.000 Menschen werden von dem Gesetz profitieren. Im Durchschnitt erhöht sich das Wohngeld um ca. 30 Prozent. Alle zwei Jahre wird das Wohngeld künftig automatisch an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Bei den Höchstbeträgen, bis zu denen die Miete erstattet werden kann, wird es eine neue Stufe geben, die dem besonderen Mietendruck vor allem in den Metropolen Rechnung trägt. In den Landkreisen Main-Spessart und Miltenberg steigt der Höchstbetrag ab 2020 um 8,2 %, in den Landkreisen Aschaffenburg und Würzburg um 8,5 % und in den Städten Aschaffenburg und Würzburg um 10 %.
Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum. Das gelingt nur mit einem Zusammenspiel aus mehr Investitionen, sozialem Wohnungsbau und zielgenauen Änderungen im Mietrecht und in der Sozialpolitik. Das Wohngeld erfüllt eine entscheidende sozialpolitische Funktion, die wir jetzt stärken.
Im Koalitionsvertrag hatte sich die SPD erfolgreich für den Ausbau und die Verbesserung des Wohngeldes eingesetzt. Im parlamentarischen Verfahren wollen wir das Wohngeld um eine Klimakomponente ergänzen. Damit soll der Zugang zu Wohnungen mit höherem energetischem Standard für einkommensschwächere Haushalte unterstützt werden.
Das Gesetz soll im Herbst abschließend im Deutschen Bundestag beraten werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.