Menschenrechte weltweit achten: Lieferkettengesetz kommt - Sorgfaltspflichten enden nicht mehr am Werkstor

27. Mai 2021

Als Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Arbeits- und Sozialausschuss freue ich mich gemeinsam mit meiner Kollegin und Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Bärbel Kofler, über die Einigung zum Lieferkettengesetz. Mit dem Gesetz endet die Verantwortung der Unternehmen nicht mehr am Werkstor, sondern gilt nun entlang der ganzen Lieferkette.

Bereits in den Koalitionsverhandlungen wurde durch Bärbel Kofler dieses wichtige Vorhaben im Koalitionsvertrag vereinbart. Für die Gesetzesinitiative war das Bundesarbeitsministerium mit Hubertus Heil verantwortlich. Bernd Rützel hat als erster Berichterstatter Gespräche mit weit über einhundert Unternehmen geführt und mit der CDU/CSU verhandelt. Das war eine tolle Teamleistung der ganzen SPD-Bundestagsfraktion, so unsere übereinstimmende Meinung.

„Die weltweite Achtung von Menschenrechten ist ein verpflichtender Bestandteil der unternehmerischen Verantwortung und ein notwendiger Beitrag im Kampf gegen weltweite Kinder- und Sklavenarbeit“, erläutert Kofler. Damit bekommt Deutschland das stärkste Lieferkettengesetz in Europa. Mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten bringen wir eines der schwierigsten Gesetzesvorhaben dieser Legislaturperiode über die Ziellinie, betonen die bayerischen neu gewählten Landesvorsitzenden Ronja Endres und Florian von Brunn.

Die Verantwortung endet künftig nicht mehr am Werkstor. Unternehmen sollen dafür sorgen, dass es entlang der gesamten Lieferkette nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Ohne die SPD in der Koalition wäre dieses Gesetz nicht verabschiedet worden.

Mit der Einbeziehung ausländischer Unternehmen haben wir den Anwenderkreis zudem deutlich ausgedehnt. Der Betriebsrat bekommt zusätzliche Mitbestimmungsrechte. Wer bisher schon ethisch, moralisch und sozial anständig gewirtschaftet hat, hat nichts zu befürchten.

Das Gesetz wird im Juni den Bundestag und anschließend den Bundesrat passieren und tritt zum 1.1.2023 in Kraft. Bis dahin wird eine wichtige Kontrollbehörde bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zur Kontrolle aufgebaut. Denn das beste Gesetz nützt nichts, wenn es nicht eingehalten und kontrolliert wird.

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