Migrationspakt Vereinte Nationen

08. November 2018

Die sprichwörtliche Sau, die durchs Dorf getrieben wird, ist in den sozialen Netzwerken zurzeit der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ der Vereinten Nationen – kurz: UN-Migrationspakt. Geradezu reflexartig wird unterstellt, dass dieses Vorhaben deutschen Interessen schade.

Fakt ist: Eine breite Mehrheit der VN-Mitglieder – mehr als 180 der 193 Mitgliedstaaten – wird dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration Pakt am 10./11. Dezember 2018 in Marrakesch/Marokko zustimmen. Der Pakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag und rechtlich nicht verbindlich. Er soll politische Rahmenbedingungen für den Umgang mit weltweit rund 258 Mio. Migranten schaffen.

Österreich hat signalisiert, dem UN-Migrationspakt nicht zustimmen zu wollen. So machen Populisten das: Ängste und Vorurteile schüren, ohne die Hintergründe darzustellen. Nationale Alleingänge werden keinen Beitrag zur Bewältigung von Migration leisten können. Dafür braucht es internationale Zusammenarbeit, z.B. im Rahmen der Vereinten Nationen. Es geht darum, Migration effektiv und zum Nutzen von Herkunfts-, Transit- und Zielländern zu steuern und irreguläre Migration zu vermeiden.

Deutschland hat sich in den Diskussions- und Verhandlungsprozess eingebracht, auch der Bundestag wurde mehrmals informiert. Die Bundesregierung hat durchgesetzt, dass ein Fokus der Vereinbarung auf der Minimierung von Fluchtursachen liegt. Auch die Anerkennung der Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger war ein wichtiges deutsches Anliegen, das sich nun im Text wiederfindet. Er schafft keine neuen rechtlichen Kategorien – auch keinen Anspruch auf Migration.

Der UN-Migrationspakt besteht aus einer Präambel, zehn Leitprinzipien und 23 Zielen. Die Leitprinzipien betonen die nationalstaatliche Souveränität („Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln“), den nicht-bindenden Charakter des Dokuments sowie die Geltung der Menschenrechte.

Ziel der Regierungen, die den Pakt verhandelt haben, ist es, Migration, die auf irreguläre Weise geschieht, durch verbesserte internationale Zusammenarbeit in geordnete und reguläre Bahnen zu lenken. Negative strukturelle Faktoren in Herkunftsländern sollen minimiert (Ziel 2), die Schleusung von Migranten und der Menschenhandel grenzüberschreitend bekämpft (Ziele 9 und 10), das Management an nationalen Grenzen besser koordiniert werden, um irreguläre Migration zu verhindern (Ziel 11).

Wer sich selber einen Eindruck verschaffen möchte - den Text des UN-Migrationspaktes gibt es hier. „Correctiv“, ein gemeinnütziges Recherchezentrum für den deutschsprachigen Raum, hat zum Thema einen Faktencheck veröffentlicht. Auch auf den Seiten der SPD-Bundestagsfraktion gibt es Informationen zum Thema.

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