„Mindestlohn toller Erfolg im Gastgewerbe“

17. Dezember 2015

Mit dem Hauptzollamt bei Wirten in Main-Spessart

Mindestlohn Gastgewerbe

Wie im Sommer dieses Jahres bei einem ersten Treffen versprochen, brachte ich zum erneuten Informationsaustausch mit etwa 30 Gastwirten, Hoteliers und Vertretern des bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) kompetenten Besuch mit ins Gasthaus Schönbrunnen: Joachim Muhlert, Leiter des für Unter- und Oberfranken zuständigen Hauptzollamtes Schweinfurt, Dr. Stefan Els von der Bundesfinanzdirektion Südost und Karl-Heinz Wißmeyer, stellvertretender Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, informierten über die den Gastronomiebereich betreffenden neuen gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn.

Sie diskutierten mit den Wirtsleuten, unter ihnen der DEHOGA- Kreisvorsitzende Eberhard Imhof (Langenprozelten) und das Präsidiumsmitglied der DEHOGA-Bayern, Ralf Barthelmes (Würzburg), deren Umsetzung in die Praxis.

Ich verwies zu Beginn auf die ersten Bilanzen. Diese haben gezeigt, dass seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns die sozialversicherungspflichtigen Stellen stetig zugenommen haben. So sind alleine in den ersten vier Monaten des Jahres 2015 deutschlandweit 216 000 neue vollwertige Jobs entstanden. Den prozentual höchsten Zuwachs weist dabei das Gastgewerbe auf. Dagegen ist die Anzahl der Minijobs zurückgegangen. Ein erheblicher Teil dieser ehemaligen Minijobs wurde in reguläre Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt: Das ist ein toller Erfolg.

In der Diskussionsrunde stellte sich heraus, dass die Gewährung des Mindestlohns in der Praxis keine Probleme bereitet, eher dessen Aufzeichnungen und die Arbeitszeitregelungen, die oft den speziellen Anforderungen der Branche entgegenstünden. Amtsleiter Muhlert stellte klar, dass der Zoll mit einem Teil der 500 beim Hauptzollamt Schweinfurt beschäftigten Dienstkräfte nicht die Einhaltung der Arbeitszeit kontrolliert, sondern stichprobenartig die Dokumentation des Mindestlohns im Rahmen der Sicherung von Sozialgesetzen prüft.

Die Beachtung des seit 1993 bestehenden Arbeitszeitgesetzes werde vom Land kontrolliert, ergänzte Dr. Els. Man habe lediglich eine Zusammenarbeitsvereinbarung, nach der nur grobe Verstöße im Rahmen der Prüftätigkeiten durch die Bundesbehörde Zoll an das Land Bayern weitergegeben werden. In der Praxis käme das äußerst selten vor, in diesem Jahr nur ein einziges Mal. Dagegen habe es vor allem bei der Dokumentation und dem Abtragen von Überstunden Aufklärungsbedarf gegeben. Auch bei den beim ersten Treffen von einigen Wirtsleuten beklagten, angeblich „überfallartigen“ Prüfungen zur Hauptgeschäftszeit konnte man Abhilfe schaffen So werde verstärkt Wert darauf gelegt, die Besuche diskret ablaufen zu lassen oder kurz vor dem Eintreffen anzurufen.

Abschließend wies ich noch einmal auf den Erfolg des Mindestlohns hin: Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine Grenze, die nicht mehr unterschritten werden darf. Das schützt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zu einem funktionierenden Wettbewerb.

Dazu ist es aber auch weiterhin notwendig, Arbeitszeiten und Pausen zu dokumentieren. Ich konnte den Gastwirten keine Versprechungen machen, werde mich aber im Rahmen der Möglichkeiten weiter für Flexibilisierungen einsetzen. Ich bleibe im Dialog mit unseren Gastwirten!

Auf dem Foto zu sehen (von links): Joachim Muhlert, Amtsleiter beim Zoll; Karl-Heinz Wißmeyer, stellvertretender Leiter Finanzkontrolle Schwarzarbeit; Dr. Stefan Els, Bundesfinanzdirektion Südost; Bernd Rützel, Mitglied des Deutschen Bundestages; Katja Bundschuh, Hotel Bundschuh Lohr; Eberhard Imhof, Hotel Imhof Gemünden-Langenprozelten, MSP-Kreisvorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes; Ralf Barthelmes, Restaurant Martinsklause Würzburg, Präsidiumsmitglied des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes; Sven Gottschalk, SPD-Ortsvereinsvorsitzender Lohr

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