Nein heißt Nein!

07. Juli 2016

Seit vielen Jahren wird über die Verschärfung des Sexualstrafrechts diskutiert – heute wurde sie vom Bundestag beschlossen. Künftig sind alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt. Ein „Nein!“ des Opfers reicht aus, um die Strafbarkeit zu begründen. Dass dieser Paradigmenwechsel endlich erfolgt, ist ein großer Erfolg!

Nach bisheriger Rechtslage ist die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung davon abhängig, dass der Täter sein Opfer nötigt, Gewalt anwendet oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Eine lediglich verbale Ablehnung sexueller Handlungen durch das potenzielle Opfer reicht nicht aus. Diese Gesetzeslage stimmt nicht mit dem Strafempfinden der Bevölkerung überein. Eine Reform war nötig und lange überfällig. Künftig ist sichergestellt, dass ein „Nein!“ auch Nein heißt. Mit dieser Gesetzesreform erfüllt auch das deutsche Strafrecht endlich die Voraussetzungen der Istanbul-Konvention, die bereits 2011 unterzeichnet wurde.

Die Änderungen stärken das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Hierfür hat sich die SPD lange eingesetzt. Erst durch die Ereignisse der Silvesternacht in Köln und die anschließende Debatte in der Gesellschaft setzte auch bei der Union ein Umdenken ein, das zur Aufgabe der Blockade gegen einen Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas und gegen ein modernes Sexualstrafrecht führte.

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