Neue Spielregeln für Internetgiganten

21. Januar 2021

Digitalisierung hat viele Vorteile - und sie hat zu großen Produktivitätsfortschritten geführt. Allerdings wurden in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen monopolartige Strukturen begünstigt. Einige wenige sehr, sehr große digitale Plattformunternehmen bestimmen den Markt in Angebot und Nachfrage. So verhindern sie einen fairen Wettbewerb.

Mit der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird jetzt ein scharfes Schwert geschaffen, um eben diese großen digitalen Plattformen mit ihrer überragenden marktübergreifenden Bedeutung besser regulieren zu können. Das Ziel ist: ein besserer und gerechterer Wettbewerb - von dem alle profitieren. Mit dem neuen Paragrafen 19a GWB wird der Handlungsspielraum des Bundeskartellamts an entscheidender Stelle erweitert und verschärft: künftig kann proaktiver gehandelt und diesen Unternehmen wettbewerbsschädigendes Verhalten bereits vorab untersagt werden.

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Der neue Paragraf erlaubt es dem Kartellamt erstmals, eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ von Digitalplattformen festzustellen und ihnen daraufhin bestimmte Praktiken zu untersagen, zum Beispiel, dass die Internetriesen ihre eigenen Produkte auf ihren Plattformen nicht bevorzugt vor Produkten von Konkurrenten anbieten oder bei der Darstellung von Suchergebnissen Konzerne Angebote von Wettbewerbern nicht schlechter behandeln dürfen als die eigenen Produkte. Kartellverfahren sollen beschleunigt werden, damit die Behörden zügiger für einen fairen Wettbewerb sorgen können.

Mit der Novelle werden nicht nur innovative Standards gesetzt, das deutsche Wettbewerbsrecht wird auch fit für die digitale Realität gemacht. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, begrüßte den Parlamentsbeschluss. „Der deutsche Gesetzgeber ist hier international Vorreiter.“ Ähnliche Instrumente würden zwar auch auf europäischer Ebene diskutiert, aber der Gesetzgebungsprozess stehe hier noch ganz am Anfang. „Wir werden künftig bestimmte Verhaltensweisen der Big-Tech-Unternehmen schon früher untersagen können, also quasi bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.“

Deutschland dürfte mit diesem Gesetz weltweit eine Vorreiterrolle einnehmen und international die Spielregeln der Digitalisierung und Globalisierung entscheidend mitbestimmen. Dies ist nicht zuletzt an dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Gesetzespaket zur Regulierung digitaler Dienste, dem Digital Services Act beziehungsweise Digital Markets Act, zu sehen. Die Europäische Kommission hat das deutsche Gesetzgebungsverfahren hier sehr genau beobachtet und in den europäischen Regelungsvorschlag mit einfließen lassen. Auch in anderen Ländern wird das Vorhaben sehr aufmerksam verfolgt.

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