Neuer freiwilliger Wehrdienst statt Wehrpflicht

13. November 2025

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat uns allen deutlich gezeigt, dass Frieden und Freiheit in Europa keine Selbstverständlichkeit sind. Für uns in Deutschland bedeutet das: Wir müssen stärker Verantwortung für unsere eigene Sicherheit übernehmen. Darum braucht es eine starke Bundeswehr.

Dazu gehört, dass die Bundeswehr personell wieder aufwächst. Gegenüber der NATO haben wir Fähigkeiten zugesagt, die rund 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten sowie etwa 200.000 Reservistinnen und Reservisten bis 2035 erfordern.

2025-11 Wehrdienst

Neuer freiwilliger Wehrdienst

Für uns war klar: Wenn wir über Wehrdienst reden, dann nicht über eine Rückkehr zu alten Strukturen, sondern über ein modernes Angebot, das Freiwilligkeit und Verantwortung verbindet. Wir wollen junge Menschen für eine sinnvolle Aufgabe gewinnen, nicht verpflichten.

Dafür steigen wir wieder in die Wehrerfassung ein. Denn im Verteidigungsfall muss die Bundeswehr wissen, auf wen sie zurückgreifen kann. Die Wehrerfassung erfolgt zunächst über einen Fragebogen, der Motivation und Eignung erfasst. Dieser wird ab dem kommenden Jahr an alle 18-Jährigen – Männer und Frauen – verschickt. Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend. Mit Inkrafttreten des Gesetzes beginnt zudem die verpflichtende Musterung der ab dem 1. Januar 2008 geborenen Männer.

Wer sich für den Wehrdienst entscheidet, bekommt eine moderne Ausbildung, eine verantwortungsvolle Arbeit und faire Bezahlung: Rund 2.600 Euro brutto monatlich, moderne Ausbildungskonzepte und einen Führerscheinzuschuss für PKW oder LKW bei einer Verpflichtung von mindestens einem Jahr.

Kein Automatsimus zu Wehrpflicht

Sollte sich zeigen, dass der personelle Bedarf der Bundeswehr nicht allein durch Freiwillige gedeckt werden kann, greift – nur nach einem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages – eine verfassungsrechtlich abgesicherte Bedarfswehrpflicht. Übersteigt die Zahl der Wehrpflichtigen eines Jahrgangs den Bedarf, kann nach Anwendung der Wehrdienstausnahmen und aller anderen Maßnahmen als ultima ratio ein Zufallsverfahren zur Auswahl angewendet werden. Einen Automatismus zur Aktivierung der Wehrpflicht wird es ausdrücklich nicht geben. Der Gesetzgeber entscheidet durch Gesetz über die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht, insbesondere wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich macht. Sie dient der Schließung möglicher Lücken zwischen dem Bedarf der Streitkräfte und der tatsächlichen Zahl an Freiwilligen. Übersteigt die Zahl der Wehrpflichtigen eines Jahrgangs den Bedarf, kann nach Anwendung der Wehrdienstausnahmen und aller anderen Maßnahmen als ultima ratio ein Zufallsverfahren zur Auswahl angewendet werden.

Wir stärken Freiwilligendienste

In den Verhandlungen war uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten besonders wichtig, auch den zivilen Bereich zu stärken. Im kommenden Jahr wollen wir für die Freiwilligendienste insgesamt zusätzliche 50 Millionen Euro bereitstellen, ab 2027 dann 80 Millionen Euro jährlich. Damit schaffen wir die Möglichkeit für über 15.000 neue Plätze im Freiwilligendienst.

Unser Ziel: Über 100.000 junge Menschen in Deutschland sollen sich jedes Jahr einbringen können – in Kitas und Schulen, in Pflegeeinrichtungen, im Klima- und Katastrophenschutz. Wer sich engagiert, verdient Anerkennung, Wertschätzung und eine faire Vergütung. Deshalb soll das zusätzliche Geld den Trägern auch ermöglichen, die Bezahlung im Freiwilligendienst zu erhöhen.

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