Neues Erbschaftrecht: Fair erben!

21. Januar 2026

5 Gründe, warum wir endlich eine Erbschaftsteuerreform brauchen. Und alle Antworten auf offene Fragen dazu:

Erben

5 Gründe, warum wir eine Reform brauchen!

1.

Die Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer berührt zentrale Fragen der Steuergerechtigkeit und der Chancengleichheit – und damit die Grundfrage, ob Lebenschancen in unserer Gesellschaft stärker von eigener Leistung oder von Herkunft geprägt werden. Erben an sich ist nichts Unrechtes. Familien sollen weiterhin Vermögen weitergeben können, ohne Angst um das Zuhause oder den Familienbetrieb. Ungerecht ist aber, dass unser heutiges Erbschaftsteuerrecht große Vermögen oft besonders schont und damit Chancen ungleich verteilt. Das wollen wir ändern und zeitgleich Erbschaften entlasten, die im alltäglichen Lebenszusammenhang der meisten Menschen relevant sind.

2.

Die derzeitige Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird dem Anspruch auf Sicherung von Steuergerechtigkeit, Begrenzung von Vermögenskonzentration und Förderung von Chancengleichheit nicht gerecht. Ein hochkomplexes System aus Ausnahmeregelungen und Sonderprivilegien führt dazu, dass sehr große Erbschaften häufig geringer belastet werden als kleinere. Insbesondere bei der Übertragung von Unternehmensvermögen ermöglichen die derzeitigen Regelungen und Schlupflöcher, dass selbst sehr große Vermögen weitgehend oder vollständig steuerfrei übertragen werden können.

3.

Das bestehende Erbschaftsteuerrecht ist sehr komplex. Unterschiedliche Steuerklassen und Freibeträge knüpfen stark an formale Verwandtschaftsgrade an. Hinzu kommt, dass persönliche Freibeträge derzeit alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Dies begünstigt faktisch gesehen strategisch geplante, über Jahre verteilte Schenkungen gegenüber einmaligen Erbschaften. Die Erbschaftsteuer ist unnötig kompliziert und schwer nachvollziehbar, weshalb wir sie vereinfachen und an die die Lebensrealitäten vieler Menschen anpassen wollen.

4.

Die Erbschaftsteuer ist ein wichtiges Instrument zur finanziellen Handlungsfähigkeit des Staates. Durch gezielte Steuerprivilegien für hohe Vermögen bleiben erhebliche Einnahmepotenziale bislang ungenutzt. Eine gerechtere Ausgestaltung kann ein zusätzliches Steueraufkommen für die Länder generieren, das gezielt für Investitionen in frühkindliche und schulische Bildung, Ausbildung und Hochschulen fließen sollte. Damit stärken wir langfristig Chancengleichheit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

5.

Derzeit befasst sich auch das Bundesverfassungsgericht mit zentralen Regelungen der Erbschaftsteuer, insbesondere mit Blick auf weitreichende Steuerbefreiungen für große Unternehmensvermögen. Vor diesem Hintergrund halten wir es für richtig, die Reformfrage aktiv aufzugreifen und einen eigenen, verantwortungsvollen Vorschlag in die Debatte einzubringen.

3 Säulen für eine neue Erbschaftsteuer

1. FAIR:

Mit einem neuen Lebensfreibetrag in Höhe von insgesamt 1 Million Euro wollen wir Erbschaften in der Familie und Verwandtschaft schützen und werden die allermeisten Erbschaften entlasten.

2. EINFACH:

Wir wollen eine einfache Erbschaftsteuer, die alle verstehen und dazu das Dickicht an Steuerklassen mit sehr vielen Steuersätzen entschlacken. In Zukunft soll es nur noch eine Steuerklasse mit progressiven Steuersätzen geben.

3.ZUKUNFTSFEST:

Mit einem neuen Unternehmensfreibetrag in Höhe von 5 Millionen Euro sollen kleine und viele mittlere Unternehmen steuerfrei übertragen werden, damit schützen wir vor allem auch Familienbetriebe und sichern Arbeitsplätze. Durch die Abschaffung unfairer Verschonungsregeln bei Ausweitung der Stundungsmöglichkeiten sorgen wir für einen gerechten Beitrag von großen Vermögen zum Gemeinwohl! Zusätzliche Steuereinnahmen sollen zur Stärkung des Bildungssystems verwendet werden. Es geht um gute Bildung für alle, um Modernisierung von Schulen und Hochschulen und gut ausgebildetes Lehrpersonal und damit eine Stärkung der Chancengleichheit.

zu 1.FAIR:

Entlastung der allermeisten Erbschaften: Mit einem neuen Lebensfreibetrag in Höhe von 1 Million Euro schützen wir Erbschaften in der Familie und der Verwandtschaft.

Von dem neuen Lebensfreibetrag profitieren alle, die erben oder beschenkt werden. Der hohe Freibetrag liegt bei insgesamt 1 Million Euro und wird damit für die meisten Erben eine Steuersenkung bedeuten. Die Vererbung vom Wohnhaus oder dem Grundstück der Großeltern wird in den allermeisten Fällen komplett steuerfrei möglich sein. Das ist ein großer Fortschritt gegenüber dem Status quo. Zudem kann das selbstbewohnte Familienheim der Eltern weiterhin steuerfrei vererbt werden – dabei bleibt es.

Der Lebensfreibetrag setzt sich zusammen aus 900.000 Euro, die innerhalb der Familie steuerfrei vererbt werden können. Bei Schenkungen und Vererbungen von anderen Personen kommen 100.000 Euro steuerfrei dazu. Erst darüber soll eine Steuer anfallen.

Der Lebensfreibetrag gilt „pro Person“. Wenn also ein Wohnhaus im Wert von 1,5 Millionen Euro an zwei Enkel vererbt werden soll, wäre dieses komplett steuerfrei möglich, da beide Enkel 1 Million Euro Lebensfreibetrag haben.

Kurzum:

  • Jede und jeder soll im Leben 1 Million Euro steuerfrei erben können.
  • Wir wollen die Vererbung von Omas Wohnhaus damit in den allermeisten Fällen komplett steuerfrei stellen und das Familienerbe schützen.
  • Es soll keine Rolle mehr spielen, wie eng der Verwandtschaftsgrad mit der Erblasserin bzw. dem Erblasser ist. Familie ist Familie.

Mit dem Lebensfreibetrag schaffen wir Gerechtigkeit. Derzeit können die persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden. Das wird vielfach strategisch so ausgenutzt, dass geplante, über Jahre verteilte Schenkungen bessergestellt sind als eine einmalige Erbschaft. Durch den Lebensfreibetrag wollen wir dieses derzeitig legale Modell zur Steuervermeidung beenden.

zu 2. EINFACH:

Wir wollen eine einfache Erbschaftsteuer, die jede und jeder versteht. Die bestehenden Regelungen sind kompliziert, intransparent und ungerecht. Wir schaffen diese Ungerechtigkeit und überflüssige Bürokratie ab. Die neue Erbschaftsteuer wird gerecht, transparent und klar.

Mit dem Lebensfreibetrag schützen wir weiterhin die Kernfamilie, aber auch den erweiterten Familienkreis. Damit erkennen wir die Lebensrealität vieler Menschen an. Wir stärken damit die freie Entscheidung, an wen vererbt oder verschenkt werden soll. Denn die neuen Regelungen zur Erbschaftsteuer gelten auch für Schenkungen. Der hohe Lebensfreibetrag ermöglicht eine deutliche Vereinfachung der bestehenden Steuersätze. Es soll nur noch einen progressiven Steuertarif geben, der auf das vererbte bzw. verschenkte Vermögen oberhalb des Freibetrages angewendet wird.

Kurzum:

  • Wir passen die Erbschaftsteuer an die Lebensrealität von vielen Familien an.
  • Wir schaffen das Dickicht an Steuerklassen mit sehr vielen Steuersätzen ab. In Zukunft soll es nur noch eine Steuerklasse mit progressiven Steuersätzen geben.

zu 3. ZUKUNFTSFEST:

Wir schützen kleinere Betriebe und den Mittelstand und sorgen für einen gerechten Beitrag von großen Vermögen zur Stärkung von Investitionen in Bildung! Mit einem neuen Unternehmensfreibetrag in Höhe von 5 Millionen Euro sollen kleine und viele mittlere Unternehmen steuerfrei übertragen werden. Damit sichern wir vor allem auch die Zukunft von Familienbetrieben und schützen Arbeitsplätze.

Vermögenswerte vererbter oder verschenkter Unternehmen, die über diesen Betrag hinausgehen, sollen ab diesem Betrag einer progressiven Besteuerung unterliegen. Für uns ist es zentral, dass bei der Vererbung eines Unternehmens die Arbeitsplätze in dem Betrieb und Investitionen in die Zukunft gesichert werden. Für Unternehmen, die den Erhalt der Arbeitsplätze sicherstellen, wollen wir deutlich großzügigere Stundungsregelungen einführen. Durch diese Stundung soll die Steuerzahlung auf bis zu 20 Jahre gestreckt werden können.

Mit dieser Regelung schaffen wir Gerechtigkeit und ein zukunftsfestes System, denn Multimillionen- oder Milliardenvermögen werden derzeit fast ausschließlich in Form von Unternehmensvermögen übertragen. Aufgrund von Steuerprivilegien werden diese Erbschaften und Schenkungen heute oft nur sehr gering oder gar nicht versteuert. Diese Ungerechtigkeit beenden wir und schaffen diese unfairen Verschonungsregelungen ab. Das betrifft die Options- und Regelverschonung sowie vor allem auch die Verschonungsbedarfsprüfung. Diese führt derzeit dazu, dass bei Erbschaften über 26 Millionen Euro zumeist gar keine Erbschaftsteuer gezahlt werden muss.

Bestehenden Strategien zur Steuervermeidung schieben wir einen Riegel vor, ohne dabei die Unternehmen und die dortigen Arbeitsplätze zu gefährden.

Kurzum:

  • Wir wollen einen Unternehmensfreibetrag in Höhe von 5 Millionen Euro einführen, damit kleine und mittlere Betriebe steuerfrei vererbt und damit besonders geschützt werden. Damit unterstützen wir die durch Familienbetriebe geprägte Wirtschaftsstruktur in Deutschland.
  • Für Unternehmenserben, die sich zum Erhalt von Arbeitsplätzen bekennen, wollen wir den Stundungszeitraum mehr als verdoppeln. Dadurch kann die Steuerzahlung auf bis zu 20 Jahre gestreckt werden.
  • Die ungerechten Steuerprivilegien schaffen wir ab. Leistungslose Vermögensbildung führt zu einem ungerechten Land – diese Entwicklung wollen wir unterbinden.

FRAGEN & ANTWORTEN

1. Warum braucht Deutschland überhaupt eine Erbschaftsteuerreform?

Die SPD setzt sich seit Langem für ein gerechtes Steuersystem ein, das das Leistungsprinzip stärkt und zur Verringerung der Vermögensungleichheit beiträgt. Die derzeit geltenden Regelungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer leisten dies nur unzureichend. Denn die Erbschaftsteuer in ihrer jetzigen Form ist schlicht ungerecht. Während oft schon bei kleineren und mittleren privaten Erbschaften eine Steuer gezahlt wird, fallen bei sehr großen Vermögen durch die Verschonungsregelungen und Gestaltungsmöglichkeiten meist nur geringe oder gar keine Steuern an. Das untergräbt nicht nur das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen, sondern führt auch zu einer strukturellen Schieflage bei der Vermögensverteilung und entzieht der Gemeinschaft Steueraufkommen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Daher wollen wir die Erbschaftsteuer reformieren.

2. Warum jetzt ein Vorschlang zur Erbschaftsteuerreform?

Dass die SPD die Erbschaft- und Schenkungsteuer gerechter ausgestalten möchte, ist bekannt. Das steht unter anderem auch im Wahlprogramm aus dem Jahr 2025. Leider gab es für eine gerechte Reform der Erbschaftsteuer bisher keine Mehrheiten. Dem Bundesverfassungsgericht liegt eine Verfassungsbeschwerde vor, mit der die umfassenden Verschonungsregelungen für das Betriebsvermögen auf ihre Verfassungsgemäßheit überprüft werden. Insbesondere die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG wird auf dem Prüfstand stehen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird 2026 erwartet und wenn das Gericht die Verschonungsregelungen für verfassungswidrig erachtet, ist zwingend eine Korrektur des Gesetzgebers erforderlich.

3. Welche Ziele verfolgt die SPD mit einer Erbschaftsteuerreform konkret?

Wir wollen die Erbschaftsteuer modernisieren und diese dabei gerechter, transparenter und zukunftsfest gestalten. Mit dem Lebensfreibetrag wird Familienerbe bis zu einer Höhe von 1 Millionen Euro steuerfrei gestellt, das bisher je nach Verwandtschaftsverhältnis durch komplexe, wiederkehrende Freibeträge geregelt war. Die Unterscheidung nach Verwandtschaftsgrad soll entfallen. Familie ist Familie. Unternehmensnachfolgen werden durch einen Unternehmensfreibetrag von 5 Millionen Euro abgesichert. Die Unternehmenslandschaft in Deutschland ist stark durch kleine und mittlere Betriebe geprägt, viele davon sind Familienbetriebe. Der Unternehmensfreibetrag sorgt dafür, dass viele dieser Unternehmen steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden können. Zusätzlich werden Unternehmensnachfolgen durch erweiterte Stundungsregelungen planbar und zukunftsfest gemacht, sodass Steuerzahlungen gestreckt auf 20 Jahre aus laufenden Gewinnen erfolgen können, ohne die Unternehmenssubstanz zu gefährden. Gleichzeitig werden die bisherigen Verschonungsregelungen für Betriebs- und Kapitalvermögen abgeschafft, um das System fairer und nachvollziehbarer zu machen.

4. Was kostet uns die bisherige Erbschaftsteuersubvention und wer profitiert hiervon hauptsächlich?

In Deutschland werden jährlich zwischen 300 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Davon wurden beispielsweise im Jahr 2023 nur 121,5 Milliarden Euro steuerlich erfasst und lediglich 9,2 Milliarden Euro tatsächlich besteuert – knapp ein Prozent des gesamten Steueraufkommens. Ursächlich hierfür sind weitreichende Ausnahmen, vor allem für Unternehmensvermögen. Allein 2023 verzichtete der Staat dadurch auf rund 8 Milliarden Euro an Steuereinnahmen zugunsten von Unternehmenserben. Diese Privilegien führen dazu, dass sehr große Vermögen effektiv deutlich niedriger besteuert werden als kleinere steuerpflichtige Erbschaften. Zwar ist die Erbschaftsteuer formal progressiv aus-gestaltet (Steuersätze von 7 bis 50 Prozent), faktisch wirkt sie jedoch regressiv: Zwischen 2021 und 2024 lag der effektive Steuersatz auf Multimillionen- und Milliardenvermögen im Schnitt bei 1,8 Prozent. Erbschaften unter 20 Millionen Euro wurden mehr als dreimal so hoch belastet. Der Vorwurf einer „Neiddebatte“ verdeckt diese Schieflage. Tatsächlich geht es nicht um Missgunst, sondern um die Frage, ob Vermögenskonzentration und ungleiche Startchancen politisch weiter privilegiert werden sollen.

5. Welche Gruppen profitieren von unserem Konzept und welche Gruppen werden belastet?

Unser Konzept schafft eine faire Grundlage für alle. "Private" Erbschaften bleiben durch den Lebensfreibetrag bis zu einer Höhe von 1 Million Euro steuerfrei. Für den absoluten Großteil aller Erbschaften bedeutet dies also eine Steuersenkung. Kleine sowie mittlere Unternehmen können Nachfolgen dank des Unternehmensfreibetrags von 5 Millionen Euro planen. Erst darüber fallen Steuern an. Diese anfallenden Steuern sollen Unternehmen über einen Stundungszeitraum von bis zu 20 Jahren begleichen können, wenn diese sich zum Arbeitsplatzerhalt in Deutschland bekennen. Belastet werden vor allem sehr große Vermögen, dynastische Vermögenskonzentrationen und Betriebsvermögen, das bisher praktisch steuerfrei übertragen wurde. Damit wird eine stärkere Beteiligung großer Vermögen am Gemeinwesen erreicht, ohne die Mehrheit der Erbenden zu belasten.

6. Warum und wie sorgt diese Erbschaftsteuerreform für mehr Gerechtigkeit?

Unser Konzept sorgt für mehr Gerechtigkeit, indem es die Prinzipien Gleichbehandlung und Transparenz in den Mittelpunkt stellt. Der Lebensfreibetrag von 1 Million Euro pro Person schützt das Familienerbe und beendet die bisherige Differenzierung zwischen Erbschaften innerhalb und außerhalb der Kernfamilie. Gleichzeitig beseitigt er die faktische Benachteiligung ungeplanter Erbschaften gegenüber strategisch gestaffelten Schenkungen. Zudem schafft unser Konzept Gerechtigkeit, indem sie Privilegien für sehr große Betriebs-vermögen abschafft, die bisher faktisch steuerfreie Übertragungen ermöglichten. So wird leistungslose Vermögensbildung eingeschränkt und sehr große Vermögen leisten einen angemessenen Beitrag zum Gemeinwesen. Schließlich wird das System durch die Abschaffung des Dickichts der Steuerklassen und die Einführung eines einzigen, progressiven Steuertarifs einfacher und nachvollziehbarer. Die zusätzlichen Steuermehreinnahmen werden gezielt in Bildung investiert, wodurch langfristig bessere Chancen für alle entstehen.

7. Ist das Elternhaus durch die Reform in Gefahr?

Nein, es ist uns sehr wichtig, die Generationennachfolge des Familienheims zu schützen. Neben dem Lebensfreibetrag, der sehr hohe Vermögensübertragungen innerhalb der Familie ermöglicht, bleibt die Steuerbefreiungen für das Familienheim zusätzlich bestehen. Damit ist das Elternhaus, in dem die Kinder weiterleben, von der Erbschaftsteuer befreit.

8. Lebensfreibetrag: Welche Verwandten fallen unter den Lebensfreibetrag bis 900.000 Euro?

Es sind alle Verwandten, die bisher den Steuerklassen I und II unterfallen, also: Ehegatten, Lebenspartnern, Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten, Neffen und die Schwiegerfamilie.

9. Wie hoch sind die erwarteten Mehreinnahmen?

Wir erwarten zunächst einen kleinen einstelligen Milliarden-Betrag pro Jahr an steuerlichen Mehreinnahmen, der über die Jahre ansteigt. Das liegt vor allem daran, dass wir zwar die massiven Steuerprivilegien für große Unternehmensvermögen abschaffen, zeit-gleich jedoch sehr langfristige Stundungen ermöglichen, so dass die Einnahmen erst in Laufe der Jahre steigen werden. Das ist gut so, da Arbeitsplatzerhalt und Zukunftsfähigkeit der Unternehmen bei Vererbungen im Zentrum stehen soll.

10. Wie hoch sind die Steuersätze?

Bis zum Lebensfreibetrag bzw. Unternehmensfreibetrag beträgt der Steuersatz 0 Prozent. Erst auf dem darüberliegenden Anteil des Erbes fällt eine Steuer an. Diese soll progressiv ansteigen. Die genaue Verteilung ist politisch auszuhandeln. Aber das Signal ist klar: Es geht uns um eine faire und auch leistbare Besteuerung.

11. Wem kommen Mehreinnahmen zu Gute?

Mit der Reform der Erbschaftsteuer wollen wir dafür sorgen, dass ungleiche Startbedingungen nicht weitervererbt werden, sondern Leistung wieder im Vordergrund steht. Daher schlagen wir vor, dass die zusätzlichen Steuereinnahmen gezielt in Bildung investiert wer-den – also in gleiche Chancen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Zukunft unseres Landes.

12. Was bedeutet die Reform für Unternehmen und Arbeitsplätze in Deutschland?

Unser Erbschaftsteuerkonzept gefährdet keine Arbeitsplätze – insbesondere, weil die Erbschaftsteuer über lange Zeiträume von bis zu 20 Jahren gestundet werden kann. Vielmehr belegen Analysen des wissenschaftlichen Beirats des Finanzministeriums und der OECD, dass Steuerausnahmen für Unternehmensübergänge langfristig sogar Arbeitsplätze gefährden können, weil die Erben unabhängig von ihrer unternehmerischen Fähigkeit subventioniert werden, was zu schlechteren Unternehmensentscheidungen führt.

13. Der Unternehmensfreibetrag ist auch ein Lebensfreibetrag, korrekt?

Prinzipiell ja, denn wir wollen die Betriebe und deren Arbeitsplätze mit dem Freibetrag sichern. Jedoch muss in der Ausgestaltung darauf geachtet werden, dass mögliche Steuerumgehungen – zum Beispiel durch Betriebsspaltungen – nicht möglich sind.

14. Welche Voraussetzungen sind an den Unternehmensfreibetrag geknüpft?

Welche Behaltens- und Lohnsummenregelungen sollen gelten? Es muss sichergestellt sein, dass durch den Unternehmensfreibetrag tatsächlich Arbeits-plätze gesichert werden und nicht nur Steuergeschenke gemacht werden. Daher muss es weiterhin Behaltensfristen und Lohnsummenregelung geben. Hierbei kann man sich an den bewährten Regelungen zu aktuellen Regelverschonung orientieren (5 Jahre Behaltensfrist und Einhaltung der Mindestlohnsumme von 400%).

15. Wie wirkt sich die Reform auf Investitionsbereitschaft und Wachstum aus?

Unser Konzept ist so ausgestaltet, dass es Investitionen und Wachstum nicht bremst, sondern langfristig stärkt. Hohe Freibeträge und erweiterte Stundungsmöglichkeiten stellen sicher, dass weder die Liquidität von Unternehmen noch laufende Investitionen beeinträchtigt werden.

Teilen