Die Kultur ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie zu fördern muss in einem Land wie Deutschland eine Selbstverständlichkeit sein. Und gerade weil die Kunstschaffenden, genauso wie die Veranstaltungsbranche, von Corona extrem getroffen sind, tut hier jeder Euro gut.
Mit dem Programm „Neustart Kultur“ hat die Bundesregierung reagiert und 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt, die nun durch die entsprechenden Stellen in Förderprogramme umgesetzt werden. Einige dieser Förderprogramme wurden nun schon auf den Weg gebracht.
Aus dem Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ werden 16 Millionen Euro bereitgestellt, um die zeitgenössische Kunst zu unterstützen. Hierzu können Galerien als Bindeglieder zwischen Künstler und Öffentlichkeit ab sofort Fördermittel des Bundes für Ausstellungen und digitale Vermittlungsprojekte im Bereich der zeitgenössischen Kunst beantragen, die im Zeitraum von Januar bis Ende Mai 2021 stattfinden. Darunter fallen zum Beispiel Ausgaben für Transporte, Versicherung, Drucksachen, zusätzliches Personal und Online-Präsentation. Des Weiteren können Zuschüsse für projektbezogene Veranstaltungen wie Lesungen, Konzerte und Vorträge beantragt werden. Antragsberechtigt sind hauptberuflich geführte Galerien mit Sitz in Deutschland, die seit mindestens drei Jahren bestehen und regelmäßig Ausstellungen durchführen. Galerien können jeweils zwischen 5.000 bis 35.000 Euro beantragen, der Eigenanteil beträgt dabei zehn Prozent. Anträge können vom 1. bis zum 31. Oktober 2020 bei der Stiftung Kunstfonds unter www.kunstfonds.de gestellt werden. Ende November entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Vergabe der Förderungen.
Heimat- und Privatmuseen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten können ab sofort jeweils bis zu 100.000 Euro an Bundeshilfen aus dem Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ beantragen. Insgesamt 25 Millionen Euro stehen bereit, um ihnen die notwendigen Investitionen zur Wiederaufnahme ihres Betriebs unter den geltenden Corona-Regelungen zu ermöglichen. Hierzu zählen unter anderem Umbaumaßnahmen im Kassen- und Sanitärbereich oder Investitionen in Lüftungsanlagen. Die Förderlinie richtet sich an Einrichtungen, die nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert werden. Umgesetzt wird das Förderprogramm vom Deutschen Verband für Archäologie e.V. Alle Informationen zu den Fördergrundsätzen sowie das Online-Antragsformular sind auf der Website des Vereins www.dvarch.de zu finden. Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Ein mehrteiliges Hilfsprogramm zur Unterstützung der freien professionellen Tanzszene unterstützt Künstlerinnen und Künstlern, aber auch Produktionsstätten oder Festivals. Einzelheiten zu den Förderprogrammen DIS-TANZEN, TANZPAKT Reconnect und NPN-STEPPING OUT sowie die Antragsunterlagen gibt es auf den Internetseiten der Partnerorganisationen www.dachverband-tanz.de, www.diehl-ritter.de und www.jointadventures.net.
Die Förderung von Künstlerinnen und Künstler durch die Initiative Musik wird ausgeweitet: Antragsberechtigt sind nicht nur Musikerinnen und Musiker, sondern auch Autorinnen und Autoren. Neu ist außerdem, dass nicht nur Ausgaben für produktive, künstlerische Arbeit, sondern auch die Vorproduktion als förderfähig anerkannt werden. Außerdem wurde der Förderanteil von ursprünglich 40 Prozent auf bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten angehoben. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage www.initiative-musik.de