Nichtdeutsche EU-Bürger können sich bis zum 4. Mai in Wählerverzeichnisse eintragen lassen

25. April 2014

Hier lebende nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und -Bürger können bei der Europawahl am 25. Mai in Deutschland wählen, wenn sie sich bis zum 4. Mai ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Die Betroffenen können sich zwischen der Stimmabgabe in ihrem Heimatland und in Deutschland entscheiden. Auf jeden Fall sollten sie ihr Wahlrecht ebenso wie alle anderen Wahlberechtigten nutzen und damit ihren Einfluss auf die Politik der EU wahrnehmen. Zuständig für die Eintragung ins Wählerverzeichnis auf schriftlichen Antrag hin sind die örtlichen Wahlämter.

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