Ortsumfahrung Gemünden im vordringlichen Bedarf!

15. Juli 2016

Gute Nachrichten auch für Lohr und Giebelstadt

Ganz aktuell liegt ein überarbeiteter Referentenentwurf für den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) vor. Diese Vorlage sieht Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf für die Region vor. Vor allem für Gemünden sind das gute Nachrichten. Die Ortsumgehung im Verlauf der B26 wurde vom weiteren Bedarf mit Planungsrecht in den vordringlichen Bedarf hochgestuft.

Noch ist das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen, aber Gemünden geht mit überaus guten Voraussetzungen in das weitere Verfahren. Ich bin mehr als froh, dass mein Einsatz sich lohnt.

Auch für die Ortsumgehung Giebelstadt-Euerhausen (B19) sieht der überarbeitete Entwurf eine Aufwertung vor. Sie soll für den neuen BVWP ebenfalls in den vordringlichen Bedarf aufgenommen werden.

Der Ausbau der B26 im Abschnitt Aschaffenburg–B469 und die B26n im Abschnitt A7–Karlstadt sollen im vordringlichen Bedarf, der höchsten Dringlichkeitsstufe, bleiben. Der weitere Verlauf der B26n von Karlstadt zur A3 ist auch im neuen Entwurf für den weiteren Bedarf mit Planungsrecht vorgesehen - nun aber mit dem Zubringer Lohr, der im alten Entwurf noch fehlte.

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